Im Kanton Schwyz können Spitalpatienten und Heimbewohner ab dem 18. Mai wieder besucht werden, sofern die jeweiligen Spitäler und Heime ein auf sie zugeschnittenes Schutzkonzept haben. Dies hat das zuständige Departement entschieden.
Spital Spitäler Coronavirus
Die Anzahl der Patienten in den Luzerner Spitälern ging gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. (Symbolbild) - Keystone
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Um gefährdete Personen wie Kranke oder Betagte vor dem Coronavirus besser schützen zu können, hatte der Kanton Schwyz ein generelles Besuchsverbot für Spitäler, Pflegeheime und Behinderteninstitutionen im Kanton erlassen. Im Zuge der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen und wegen der Entschärfung der Lage entschied das Departement des Innern, das generelle Besuchsverbot per 18. Mai aufzuheben, wie es am Montag mitteilte.

Die einzelnen Institutionen dürfen aber nur Besuche zulassen, wenn sie ein individuelles Schutzkonzept haben. Es geht dabei vor allem um die Hygiene- und Abstandsregeln, die eine Ansteckung mit dem Virus verhindern sollen. Weil die Verhältnisse und Räumlichkeiten in den einzelnen Institutionen unterschiedlich seien, sollen diese die konkreten Regeln selbst erarbeiten.

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