In den Schwyzer Skigebieten dürfen ab Freitag unter anderem die Angebote der Take-away-Betriebe unter Auflagen auf den Terrassen wieder konsumiert werden.
Skigebieten Kanton Schwyz coronavirus
Bei Schweiz Tourismus freut man sich über deutsche Touristen. Aufgrund des Coronavirus und den Auswirkungen dürften es aber deutlich weniger sein(Symbolbild) - Keystone
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Die Skigebiete im Kanton Schwyz sind seit dem 2. Januar 2021 unter strengeren Auflagen geöffnet. Dazu zählen eine Begrenzung der Kapazität auf zwei Drittel, ein Alkoholverbot im Skigebiet und die Schliessung der Snow- und Funparks. Restaurants und Bars sind geschlossen. Verpflegung darf als Take-away angeboten werden, wobei Sitzgelegenheiten auch im Freien bisher untersagt waren.

Verpflegung auf Terrassen möglich

Diese strengen Auflagen werden ab Freitag nun gelockert. «Angesichts der leichten Entspannung der epidemiologischen Lage und in Angleichung an die Regelung in Skigebieten anderer Kantone hat der Regierungsrat gezielte Lockerungen für die Skigebiete im Kanton Schwyz beschlossen», teilt die Staatskanzlei heute mit. So dürfen ab Freitag, 5. Februar 2021, die Pistenverpflegung der Betriebe, die Speisen und Getränke ausschliesslich als Take-away anbieten, unter Auflagen eingenommen werden.

Als Auflagen gelten dabei:

- Auf Terrassen im Aussenbereich dürfen Sitzgelegenheiten an Tischen angeboten werden; pro Tisch dürfen max. 4 Personen sitzen (Ausnahme: Eltern mit eigenen Kindern)

- ein Abstand von 1,5 Meter zwischen den Tischen

- die Maskentragepflicht bis zum Absitzen am Tisch und die Überwachung dieser Massnahmen durch das Betriebspersonal. Das Alkoholverbot bleibe aber weiterhin in Kraft.

Ebenfalls ab Freitag dürfen Snow- und Funparks geöffnet werden und die Vermietung von Sportartikeln ist auch am Sonntag wieder möglich. Entsprechende Schutzkonzepte seien auf jeden Fall konsequent einzuhalten.

Trotz der der Lockerungen weist die Regierung darauf hin, dass diese auch von kurzer Dauer sein können. «Diese neuen Regelungen gelten auf Zusehen hin. Sie können widerrufen werden, sollte sich die epidemiologische Lage wieder verschlechtern oder die Spitäler durch zusätzliche Skiunfälle stark belastet werden», heisst es.

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