

In der Gemeinde Sattel wird das Schutzinventar bereinigt

In der Gemeinde Sattel wird die Bereinigung des Kantonalen Schutzinventars gemäss Denkmalschutzgesetz in Angriff genommen.
Diese Bereinigung startet in Sattel mit einer sogenannten «Feldarbeit».
Ende Oktober/Anfang November 2022 beginnt das Büro für Baugeschichte aus Neuhausen am Rheinfall mit der Sichtung des Baubestandes innerhalb der Gemeinde Sattel.
Dabei werden potenzielle Schutzobjekte auch fotografisch festgehalten.
Eigentümer von potenziellen Schutzobjekten werden für eine Besichtigung kontaktiert
Später wird bei potenziellen Schutzobjekten mit den Eigentümern telefonisch oder schriftlich Kontakt aufgenommen, damit die möglichen Schutzobjekte innen besichtigt und ein umfassender Einblick gewonnen werden kann.
Dieser zweite Schritt erfolgt zirka im Winter/Frühling 2022/2023.
Das bereinigte Schutzinventar wird öffentlich aufgelegt
Nach Bereinigung der Unterlagen durch die kantonale Denkmalpflege, wird das neue Inventar der Gemeinde präsentiert.
Diese kann zu Neuaufnahmen und Entlassungen aus der Denkmalpflege Stellung nehmen.
Auch die betroffenen Grundeigentümer erhalten die Möglichkeit begründete Einsprache zu erheben.
Grund für die Bereinigung ist das neue Denkmalschutzgesetz
Hintergrund der Bereinigung des Kantonalen Schutzinventars in der Gemeinde Sattel ist das neue Denkmalschutzgesetz (DSG), welches seit 2020 in Kraft ist.
Dieses verlangt diese kantonale Bereinigung, welche seit Sommer 2020 gemeindeweise – also in Etappen – erfolgt.
Bis 2025 soll das ganze Projekt abgeschlossen sein.