Wie die Gemeinde Einsiedeln berichtet, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher bis Ende November 2021 den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Die Altstadt von Einsiedeln und das Kloster Einsiedeln.
Die Altstadt von Einsiedeln und das Kloster Einsiedeln. - Nau.ch / jpix.ch
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Alle Liegenschaftsbesitzer an privaten und öffentlichen Strassen und Wegen im Bezirk Einsiedeln werden ersucht, die Bäume und Sträucher auf ihren Grundstücken bis Ende November 2021 so zurückzuschneiden, dass der Verkehr auf Strassen und Plätzen sowie auf Fusswegen nicht durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Zweige behindert wird. Ebenfalls ist zu beachten, dass Strassenbeleuchtungen und Verkehrssignalisationen unbedingt gut sichtbar sein müssen.

In diesem Zusammenhang wird die Bevölkerung auf das kantonale Strassengesetz vom 15. September 1999 verwiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass für Unfälle, welche auf die erwähnten Sichtbehinderungen zurückzuführen sind, der Liegenschaftsbesitzer haftet.

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