Wie die Gemeinde Schwyz berichtet, wird mit den Bauarbeiten für die Sanierung der Urmibergstrasse im Frühjahr 2022 gestartet.
Der Hauptplatz in der Gemeinde Schwyz.
Der Hauptplatz in der Gemeinde Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Bausubstanz der Urmibergstrasse in Seewen befindet sich in einem schlechten Zustand. Deshalb plant die Gemeinde Schwyz, die Gemeindestrasse auf einer Gesamtlänge von 2,5 Kilometern zu sanieren.

Um eine zeitgemässe und bedarfsgerechte Nutzung und Betrieb auch in Zukunft sicherzustellen, sieht das Projekt die Erneuerung sowie den Neubau von Stützmauern, die Sanierung des Strassenaufbaus sowie Massnahmen an der Strassenentwässerung vor.

Zudem wird die Sanierung zum Anlass genommen, um rund neun Liegenschaften an das öffentliche Kanalisationsnetz anzuschliessen. Das entsprechende Baugesuch liegt nun öffentlich auf der Gemeinde zur Einsichtnahme auf.

Bauarbeiten beginnen im Frühling 2022

Vorausgesetzt die notwendigen Bewilligungen liegen planmässig vor, werden die Bauarbeiten im Frühling 2022 in Angriff genommen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von zwei Jahren gerechnet.

Die Urmibergstrasse ist als sogenannte Stichstrasse konzipiert und nur einseitig via Unterseewen erschlossen. Sie führt bis zum Brunniberg hoch und erstreckt sich über das Gemeindegebiet von Schwyz und Ingenbohl.

Der Projektperimeter beinhaltet die Urmibergstrasse auf dem Gemeindegebiet Schwyz, ab der Autobahnunterquerung (Schwyz-Brunnen) bis oberhalb Ebnet. Die Sanierungsstrecke von rund 2,5 Kilometern verläuft hangparallel und ist in ein steil abfallendes Gelände eingebettet.

Waldfläche erfordert regelmässige Pflegemassnahmen

Auf dem Gemeindegebiet Schwyz wurde die Urmibergstrasse Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts durch eine Interessengemeinschaft, bestehend aus den darüber erschlossenen Bewohnern und weiteren Strassennutzern, erstellt.

Wenige Jahre nach der Fertigstellung wurde die Strasse von der Gemeinde Schwyz übernommen. Seither ist sie für den Betrieb und Unterhalt verantwortlich. Über diese Güterstrasse sind zahlreiche Höfe und Wohnhäuser erschlossen.

Daneben dient die Urmibergstrasse auch als wichtige Erschliessung für die Waldbewirtschaftung. Ein Grossteil der Waldfläche ist als Schutzwald ausgeschieden und erfordert regelmässige Pflegemassnahmen.

In den 70er-Jahren wurde die Urmibergstrasse mit einem Asphaltbelag versehen. Ansonsten sind seit der Ersterstellung, mit Ausnahme von gewissen Stützmauern, keine grösseren Sanierungsmassnahmen angefallen.

Strassenkörper ungenügend gesichert

Nach über hundertjähriger Nutzung weist die Bausubstanz erhebliche alterungsbedingte und strukturelle Schäden auf. Neben Belagsschäden ist vielerorts der talseitige Strassenrand unzureichend gesichert.

Um die Strasseninfrastruktur auch für die kommenden Jahrzehnte in einem funktionstüchtigen und zeitgemässen Zustand zu halten, drängt sich eine umfassende Sanierung auf. Das geplante Sanierungsprojekt liegt auf der Gemeinde Schwyz sowie der Gemeinde Ingenbohl zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die Sanierungsmassnahmen sind auf die Anforderungen und den Ausbaustandard einer Güterstrasse ausgelegt. Am grundsätzlichen Erscheinungsbild und der Charakteristik wird daher bewusst festgehalten.

Da der Strassenkörper im steil abfallenden Gelände auf mehreren Abschnitten ungenügend gesichert ist, sieht das Sanierungsprojekt den Neubau von talseitigen Stützmauer auf einer Gesamtlänge von rund 700 Metern vor.

Eingriffe in die Landschaft möglichst gering

Ebenfalls wird der Strassenoberbau auf der gesamten Sanierungsstrecke erneuert und die Tragfähigkeit gezielt verbessert. Abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten wird die Strasse im oberen Abschnitt (ab Willigs) in Beton erstellt.

Auf der übrigen Strecke wird der Strassenaufbau, zwecks Verstärkung, mit Zement stabilisiert und mit einem bituminösen Asphaltbelag versehen.

Daneben beinhaltet die Sanierung aus Gründen der Dauerhaftigkeit und der Verkehrssicherheit auch Massnahmen an der Strassenentwässerung.

Im Weiteren sieht das Projekt an gewissen Stellen den Abtrag der vorhandenen Felsvorsprünge vor, die ins Strassenraumprofil hineinragen.

Im aktuellen Zustand bestehen auf längeren und teilweise sehr unübersichtlichen Abschnitten keine Ausweichmöglichkeiten. Im Sinne einer zeitgemässen Sanierung sind deshalb einige neue Ausweichstellen vorgesehen. Diese werden so angeordnet, um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten.

Bessere landschaftliche Verträglichkeit

Der Sanierungsperimeter liegt in einem Landschaftsschutzgebiet von nationalem Interesse (BLN-Gebiet). Deshalb wurde auf eine möglichst optimale landschaftliche Einbettung der neuen Bauwerke ein besonderes Augenmerk gelegt.

So wird beispielsweise zur besseren landschaftlichen Verträglichkeit die Betonstrasse mit Farbpigmenten eingefärbt.

Da sich das Sanierungsprojekt primär auf den Erhalt der bestehenden Bausubstanz fokussiert, führt das Bauvorhaben mit den vorgesehenen Massnahmen zu keiner landschaftlichen Beeinträchtigung.

Weiter liegt die Urmibergstrasse in einem ausgewiesenen Reptiliengebiet. Zu diesem Zweck sieht das Projekt ökologische Aufwertungsmassnahmen in Form von Trockenmauern und Steinlinsen vor.

Ebenfalls wird eine möglichst ökologische Materialbewirtschaftung angestrebt, indem das überschüssige Aushubmaterial möglichst vor Ort für Terrainanpassungen verwertet wird.

Synergien der Strassensanierung

Die Abwasserentsorgung diverser Wohnhäuser im Perimeter entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Um möglichst von den Synergien der Strassensanierung zu profitieren, haben sich die Grundeigentümer untereinander organisiert und planen gleichzeitig eine neue Schmutzwasserleitung in der Strasse zu erstellen.

Die neue Schmutzwasserleitung wird beim Krematorium an das bestehende Kanalisationsnetz angeschlossen. Ebenfalls nimmt das Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz (ebs) die Strassensanierung zum Anlass, ihre Rohranlagen (Strom und Telekommunikation) zu ergänzen.

Aufgrund der engen Platzverhältnisse, der topografischen Gegebenheiten als auch dem Umstand, dass die Urmibergstrasse nur über eine Zufahrtsmöglichkeit verfügt, ergeben sich für die Anstösser während der rund zweijährigen Bauzeit erhebliche Einschränkungen.

Anstösser werden eng in den Planungsprozess einbezogen

Um für alle Beteiligten eine tragbare Lösung zu erarbeiten, werden die betroffenen Anstösser eng in den Planungsprozess einbezogen.

Die Gesamtbaukosten sind auf rund 2,6 Millionen Franken veranschlagt. Aufgrund der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Bedeutung dieses Verkehrsweges kann mit Subventionen von Bund, Kanton und Bezirk gerechnet werden.

Die definitive Subventionszusicherung und die Festsetzung des Beitragssatzes setzt die rechtskräftige Baubewilligung voraus.

Unter dem Vorbehalt der Baubewilligung und der Arbeitsvergabe ist vorgesehen mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2022 zu starten. Die Sanierung wird eine Bauzeit von zwei Jahren in Anspruch nehmen.

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