

Der Richtplan des Kantons Schwyz wird angepasst

Während der öffentlichen Mitwirkung gingen insgesamt über 1200 Anträge von rund 470 Teilnehmenden ein.
Neben vielen positiven gingen auch zahlreiche kritische Rückmeldungen ein.
Auffallend viele Eingaben wurden zu den zwei Schwerpunktthemen Landschaftskonzeption (Schlüsselgebiete) und Windenergiegebiete eingereicht.
Dies veranlasste den Regierungsrat, für diese beiden Themen das weitere Vorgehen separat zu definieren. Die Mitwirkung fand erstmals in elektronischer Form statt.
Ein Grossteil äussert sich ablehnend zu Schlüsselgebieten
Die Mehrheit der Teilnehmenden beurteilt die E-Mitwirkung als nachvollziehbar und als Verbesserung gegenüber herkömmlichen Mitwirkungen.
Der Einsatz der E-Mitwirkung bei weiteren Mitwirkungen und Vernehmlassungen wird begrüsst.
Auf Basis der «Landschaftskonzeption des Kantons Schwyz» wurden die vier Schlüsselgebiete Mythen, Muotathal Sunnehalb, Glattalp und Wägital als kantonal bedeutende und schützenswerte Landschaften in den Entwurf des Richtplans integriert.
Die Auswertung der Eingaben zur Landschaftskonzeption zeigte, dass sich ein Grossteil der Vernehmlassenden ablehnend zu den Schlüsselgebieten äussert.
Neues Projekt wird zu den wertvollen Landschaften gestartet
Als Grund für die Ablehnung wurde im Wesentlichen die ungenügende Perimeter-Abgrenzung genannt.
Die Schlüsselgebiete werden als Black Box wahrgenommen. Ferner wird befürchtet, dass für die Bewirtschaftung Nachteile entstehen können.
Der Regierungsrat entschied daher, vorerst auf die Aufnahme der Schlüsselgebiete in den Richtplan zu verzichten.
Stattdessen wird unter der Leitung des Umweltdepartements und mit Einbezug der Gemeinden, Bezirke, Interessengruppen, aber auch der Grundeigentümer ein neues Projekt zu den wertvollen Landschaften gestartet.
Windenergiegebiete werden in den Richtplan aufgenommen
Die Windenergiegebiete Linthebene Süd, Linthebene Nord und Hochstuckli Engelstock werden in den Richtplan aufgenommen.
Auch hierzu gingen zahlreiche kritische Rückmeldungen ein. So werden beispielsweise Eingriffe in das Landschaftsbild befürchtet.
Der Regierungsrat hat entschieden, die Windenergiegebiete mit Koordinationsstand «Vororientierung» im Richtplan aufzuführen.
Dieser Koordinationsstand gilt für Vorhaben, die erst im Ansatz bekannt sind und von denen lediglich grobe Vorstellungen bestehen.
Rückmeldungen gingen zu weiteren Schwerpunktthemen ein
Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass auch der Kanton St.Gallen in der Linthebene ein Vorranggebiet vorsieht, was zu einer überkantonalen und gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit führen soll.
Zu den weiteren Schwerpunktthemen wie der Arbeitszonenbewirtschaftung, dem Umgang mit Fruchtfolgeflächen, dem Handlungsbedarf Fliessgewässer oder der Wasserkraftnutzung gingen ebenfalls Rückmeldungen ein.
Wo sinnvoll, wird der Richtplan angepasst.
In vielen Fällen konnte nicht auf die Änderungsanträge eingetreten werden, weil sie entweder nicht stufengerecht sind oder weil der Richtplaninhalt weiterhin als korrekt eingestuft wird.
Richtplananpassung 2022 wird vom Regierungsrat erlassen
Parallel zur öffentlichen Auflage erfolgte die Vorprüfung durch den Bund. Der Vorprüfungsbericht fällt grundsätzlich positiv aus.
Der Prüfbericht enthält Aufträge für die Überarbeitung der Richtplanunterlagen, für die nachgeordneten Planungen oder bereits für die Weiterentwicklung des Richtplans.
Nach Abschluss der Auswertung der Eingaben und der Vorprüfung des Bundes wird die Richtplananpassung 2022 vom Regierungsrat erlassen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Anschliessend erfolgt die Genehmigungseingabe an den Bund.