

Anwalt muss sich vor Schwyzer Strafgericht verantworten

Die Schwyzer Richter müssen sich auf Geheiss des Bundesgerichts mit einem zwölf Jahre alten Streit befassen. Der beschuldigte Rechtsanwalt soll 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus der Firma Kibag in Nuolen und Tuggen ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen haben. Dabei habe er von der Gegenpartei 12'000 Franken bekommen.
Zwei von 30 Einsprechern reichten eine Strafanzeige gegen ihren früheren Rechtsanwalt ein. In einem jahrelangen Hin und Her stellte die zuständige Staatsanwaltschaft Höfe das Verfahren zweimal ein. Die Beschwerde dagegen wurde vom Schwyzer Kantonsgericht im Dezember 2017 abgewiesen.
Die einstigen Einsprecher wandten sich schliesslich an das Bundesgericht, das ihnen 2018 recht gab. Die Bundesrichter sahen den Anspruch auf rechtliches Gehör der Beschwerdeführer verletzt. Ausserdem dürfe eine Verfahrenseinstellung nur bei klarer Straflosigkeit oder fehlenden Prozessvoraussetzungen angeordnet werden. All dies mache, so das Bundesgericht, eine gerichtliche Neubeurteilung des Falls notwendig.