Die Teilrevision des landwirtschaftlichen Schätzungsgesetzes in Schwyz an den Kantonsrat wurde verabschiedet.
Schwyz
Das Regierungsgebäude in Schwyz. - keystone
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In der Landwirtschaft laufen seit 2019 generelle Neuschätzungen. Die Motion M 14/19 verlangt, dass der Kantonsrat Schwyz über generelle Neuschätzungen rückwirkend auf den 1. Januar 2018 entscheiden kann.

Gegenvorschlag fand breite Zustimmung

Eine deutliche Mehrheit sprach sich für die Durchführung der laufenden Neuschätzung aus. Somit war der Grossteil gegen die mit der Motion verlangte rückwirkende Gesetzesänderung. Der Gegenvorschlag des Regierungsrates fand hingegen breite Zustimmung. Dabei geht es darum, die generelle Neuschätzung durchzuführen und die neuen Schätzungswerte erst für die Steuerperiode 2021 anzuwenden.

Mit dem Ziel künftig bei Neuschätzungen mehr Rechtssicherheit zu erhalten, will der Regierungsrat, dass künftig der Kantonsrat über Neuschätzungen beschliesst.

Die Umsetzung der generellen Neuschätzungen der landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewerbe läuft seit Anfang des letzten Jahres. Diese wurde ausgelöst, da der Bund eine neue eidgenössische Schätzungsanleitung verabschiedete. Die generelle Neuschätzung stiess von Anfang an auf Widerstand. Dies, obwohl sie im Gesetz unter den gegebenen Voraussetzungen vorgesehen ist.

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