

Lachen erinnert an die Prämienverbilligung der Krankenkassen

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung der Versicherten führen. Hier können die kantonalen Prämienverbilligungen helfen. Die Anmeldung zur Prämienverbilligung für das Jahr 2022 ist neu digital möglich.
Nach der digitalen Anmeldung erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Als Anmelde- und Verwirkungsfrist gilt der 31. Dezember 2022. Je nach Anmeldeeingang erhält man die Prämienverbilligung möglicherweise rückwirkend per 1. Januar 2022.
Nach wie vor ist eine Anmeldung für Prämienverbilligung im Jahr 2021 möglich. Die Formulare für die Prämienverbilligung 2021 sowie 2022 sind online abrufbar. Die Formulare sind direkt bei der Ausgleichskasse des Kantons Schwyz einzureichen.
Bei Fragen rund um die Prämienverbilligung hilft die AHV-Zweigstelle weiter.