Gemäss der Gemeinde Lachen, ist das Hallenbad ab dem 1. Juni 2021 unter gewissen Bedingungen wieder freigegeben.
Schwimmbad
Ein Schwimmbad. (Symbolbild) - dpa
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Wie die Gemeinde Lachen schreibt, ist das Hallenbad ab Dienstag, 1. Juni 2021 unter folgenden Bedingungen wieder für das öffentliche Schwimmen freigegeben:

- Personenbeschränkung = 7 Personen im Hallenbad (unabhängig vom Alter und inkl. Schwimmaufsicht)

- Der Abstand muss immer eingehalten werden

Bis zur jährlichen Sommerpause (jeweils Juli-August), steht das Hallenbad an folgenden Daten wieder zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung:

- Dienstag, 1./8./15./22. und 29. Juni 2021

- Freitag, 11./18. und 25. Juni 2021

Vor Ort muss ein Ausweis vorgewiesen und die Kontaktangaben angegeben werden. Eine Voranmeldung ist nicht möglich und es besteht keine zeitliche Nutzungseinschränkung.

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