

«Gebührenordnung für das Langzeitparkieren» unverändert überwiesen

Gemeindepräsident Christian Marty konnte 43 Bürgerinnen und Bürger sowie einige Gäste zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung in der MGH Riedmatt begrüssen. Säckelmeister Marco Steiner präsentierte die Rechnung 2019, welche bei Erträgen von 47,8 Millionen. Franken und Aufwendungen von 50,1 Millionen Franken mit einem Aufwandüberschuss von 2,3 Millionen Franken schloss.
Die Rechnung 2019 wie auch die Nachkredite und die Rechnung 2020 gaben zu keinen Fragen Anlass. Sie wurden einstimmig genehmigt. Einstimmig genehmigt wurden auch die positiv abschliessende Bauabrechnung «Erstellung einer Miniaturgolfanlage im Freizeitpark Erlenmoos». Gleiches gilt für die positiv abschliessende Bauabrechnung «Teilerschliessung Altenbach (Kanalisation Mühlebachstrasse)».
Gebührenordnung für das Langzeitparkieren zur Urnenabstimmung bereit
Gemeinderat Werner Imlig stellte das Sachgeschäft «Gebührenordnung der Gemeinde Wollerau für das Langzeitparkieren» vor. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2018 ist beim Langzeitparkieren auf öffentlichem Grund eine Gebühr zu erheben.
Die Festsetzung von Benutzungsgebühren bedarf aber einer gesetzlichen Grundlage. Mit der vorgelegten Gebührenordnung werden einzig die Rahmenbedingungen für das Langzeitparkieren gesetzt. Diese können auf alle Parkplätze auf öffentlichem Grund angewendet werden. Aus diesen Gründen ist die Gebührenordnung knapp gehalten und es sind auch keine einzelnen Standorte erwähnt, wie Werner Imlig ausführte.
Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Regelung der Einführung von Tages- und Nachtkarten wurden gutgeheissen. Auch die unterschiedlichen Tarife für Garagen-Parkplätze und Aussen-Parkplätze gab keine Diskussionen Anlass. Der Antrag der Rechnungsprüfungskommission, die Aussenparkplatz-Tarife von 80 Franken monatlich und 700 Franken jährlich auf 60 Franken auf 600 Franken zu senken, wurde abgelehnt. Damit geht das Sachgeschäft unverändert an die Urnenabstimmung Ende November 2020.