Für einen Teil der gemeindeeigenen Parkplätze in Wollerau sind richterliche Verbote vorgesehen.
Parkplatz. (Symbolbild)
Parkplatz. (Symbolbild) - Nau.ch
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Die Parkplatzthematik beschäftigt den Gemeinderat, die federführende Abteilung Liegenschaften / Sicherheit sowie die Liegenschafts- und Marktkommission seit Längerem. Im Gebiet Sihlegg werden die Parkplätze des Freizeitparks Erlenmoos immer wieder von Dauerparken oder Autolenkern «missbraucht», die gar nicht den Freizeitpark oder die Naherholung zum Ziel haben.

Auch beim Schulhaus Runggelmatt und beim Kindergartenpavillon Riedmatt werden die Parkplätze immer wieder von Autofahrern belegt, die die Schule nicht zum Ziel haben. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, auf Antrag der Abteilung Liegenschaften / Sicherheit und der Liegenschafts- und Marktkommission für die drei Standorte ein richterliches Verbot zu beantragen.

Damit soll Unberechtigten verboten werden, zwischen 7 und 22 Uhr auf den Anlagen zu parken. Damit erhält die Gemeinde auch die Möglichkeit, dass Bussen erhoben werden.

Die Verbote werden am Freitag, 20. März, im Amtsblatt publiziert. Gegen sie kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden.

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