

Coronavirus: Kleinere Veranstaltungen brauchen neu eine Bewilligung

Die stetige Ausbreitung des Coronavirus hat für Veranstaltungen im Kanton Schwyz weitere Folgen.
«Der Sonderstab Coronavirus, dem auch Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher und Regierungsrat André Rüegsegger angehören, hat Kriterien erarbeitet, welche die Bundesvorgaben zur Bewilligung von Anlässen umsetzen und die grösstmögliche Sicherheit der Bevölkerung zum Ziel haben», schreibt das Departement des Innern in einer Medienmitteilung.
Demnach können Veranstaltungen mit weniger als 150 Personen (inkl. Personal, Sicherheit, Technik, Catering, Künstler etc.) weiterhin ohne Bewilligung durchgeführt werden.
Kriterien für Anlässe über 150 Personen
Für private und öffentliche Anlässe, die im Kanton Schwyz durchgeführt werden, erlässt der Kanton ab sofort und bis auf Widerruf die Bedingung, dass für Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl zwischen 150 und 999 Personen zwingend ein Gesuchsformular einzureichen ist. Ein solches kann beim auf der Internetseite des Kantons heruntergeladen werden.

Die Veranstalter von genehmigungspflichtigen Anlässen haben zudem bestimmte Auflagen zu erfüllen. Dazu gehört die aktive Information der Teilnehmer über die Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln unter der Benutzung der offiziellen Informationsmaterialen des Bundes. Weiter muss er die Teilnehmenden darüber informieren, dass kranke Personen und solche, welche Symptome des Coronavirus zeigen, an den Veranstaltungen nicht teilnehmen dürfen. Das schliesst auch die Personen ein, welche in den letzten 14 Tagen ein vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) als betroffenes eingestuftes Gebiet bereist haben.
Je nach Entwicklung der Lage und allenfalls neuen Vorgaben des Bundes könnten sich die Bedingungen für Veranstaltungen kurzfristig ändern, so der Kanton.