

Coronavirus: Eine weitere Person ist im Kanton Schwyz verstorben

Die Fallzahlen sind über das Wochenende weiter stark angestiegen, sodass der Kanton Schwyz aktuell 357 (Stand am Freitag: 258) positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu verzeichnen hat. Das schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung am Montagabend. Damit ist erstmals seit 21. Juli 2020 wieder eine Person an den Folgen der Virusinfektion verstorben.
Dabei handle es sich um einen 77-jährigen Mann mit Vorerkrankungen, der in einem Alters- und Pflegeheim wohnhaft war. Aufgrund der äusserst angespannten Situation müssten weiterführende kantonale Massnahmen in Aussicht gestellt werden.
Infizierte Person informiert weitere Kontakte
Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen müsse das Contact-Tracing angepasst werden, heisst es weiter. «Vom Contact-Tracing-Team direkt telefonisch kontaktiert werden noch Mitbewohner und Intimpartner einer positiv getesteten Person.» Es handelt sich dabei um die wichtigsten Kontakte, da bei diesen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung am grössten ist.

Der kantonsärztliche Dienst werde der positiv getesteten Person einen Text zur Verfügung stellen, welchen diese den weiteren Personen, mit welchen sie Kontakt hatte, zustellen kann, damit sich diese in Quarantäne begeben. Parallel dazu würden weiter zusätzliche personelle Ressourcen rekrutiert, um das Contact-Tracing wieder wie bisher wahrnehmen zu können.
Schutz vor Quarantäne
Wer bei einem Kontakt mit einer (später) positiv auf das Coronavirus getesteten Person eine Maske getragen hat, muss sich grundsätzlich nicht in Quarantäne begeben. Dieser Grundsatz ist nicht neu, sondern hat seit Beginn des Contact-Tracing Gültigkeit. Hingegen kann eine sich bereits in Quarantäne befindliche Person nicht von der Quarantänepflicht befreien, indem sie eine Maske trägt. Das Departement des Innern bittet, dies zu beachten.
In Alters- und Pflegeheimen sind insgesamt 19 (Stand am Freitag: 18) positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu verzeichnen. Die Situation steht weiterhin unter Beobachtung des Amtes für Gesundheit und Soziales.