

Besuchsverbot in den Pflegezentren Freienbach

Aus diesem Grund gelten ab sofort und bis auf Wiederruf in den Pflegezentren Freienbach:
1. Besuchsverbot
In den Pflegezentren Freienbach gilt ein generelles Besuchsverbot. Allen Personen ist es untersagt, Bewohnerinnen und Bewohner in Häusern zu besuchen.
2. Ausnahmen
Die Leitung der Pflegezentren kann im Einzelfall Ausnahmen bewilligen (z.B. Besucherinnen und Besucher von palliativen Personen). Dabei dürfen höchstens zwei Besucherinnen oder Besucher eine Patientin oder Patienten (resp. Bewohnende) gleichzeitig besuchen.
Die Besuche dürfen grundsätzlich nur im Zimmer der jeweiligen Bewohnenden vollzogen werden (Ausnahmeregelung bei Doppelzimmer). Die Leitung der Pflegezentren regelt das Nähere, insbesondere die maximale Besuchsdauer und die maximale Anzahl Besuche pro Tag.
3. Vollzug
Die Leitung stellt den Vollzug des Besuchsverbotes sicher. Zur Durchsetzung des Verbotes kann sie nötigenfalls die Polizei beiziehen.