​​Der Kanton Schwyz hat aufgrund des Coronavirus ein Besuchsverbot für Alters- und Pflegeheime verfügt.
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Jemand hält die Hand eines Senioren (Symbolbild). - DPA
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Aus diesem Grund gelten ab sofort und bis auf Wiederruf in den Pflegezentren Freienbach:

1. Besuchsverbot

In den Pflegezentren Freienbach gilt ein generelles Besuchsverbot. Allen Personen ist es untersagt, Bewohnerinnen und Bewohner in Häusern zu besuchen.

2. Ausnahmen

Die Leitung der Pflegezentren kann im Einzelfall Ausnahmen bewilligen (z.B. Besucherinnen und Besucher von palliativen Personen). Dabei dürfen höchstens zwei Besucherinnen oder Besucher eine Patientin oder Patienten (resp. Bewohnende) gleichzeitig besuchen.

Die Besuche dürfen grundsätzlich nur im Zimmer der jeweiligen Bewohnenden vollzogen werden (Ausnahmeregelung bei Doppelzimmer). Die Leitung der Pflegezentren regelt das Nähere, insbesondere die maximale Besuchsdauer und die maximale Anzahl Besuche pro Tag.

3. Vollzug

Die Leitung stellt den Vollzug des Besuchsverbotes sicher. Zur Durchsetzung des Verbotes kann sie nötigenfalls die Polizei beiziehen.

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