Öffentlicher Grund der Stadt Schlieren steht Gastrobetrieben bis Ende Oktober 2022 im Zusammenhang mit Folgen der Pandemie weiter unentgeltlich zur Verfügung.
Ortsschild der Gemeinde Schlieren.
Ortsschild der Gemeinde Schlieren. - Nau.ch
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Während der Corona-Pandemie hat die Stadt Schlieren den Wirten von Restaurants und Bars angeboten, bis zum 31. März 2022 öffentlichen Grund für die Erweiterung der Aussenbereiche unentgeltlich nutzen zu dürfen.

Da das Gastgewerbe nach wie vor stark von den Folgen der Pandemie betroffen ist, hat der Stadtrat diese Frist bis Ende Oktober 2022 verlängert. Nicht mehr verlängert wurde die Bewilligung für temporäre Bauten zum Witterungsschutz. Diese sind per Ende März 202 zurückzubauen.

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