Bis 27. Juni 2021 haben Grundstücksbesitzer Zeit, Hecken, Bäume, Sträucher die in den Strassenraum hineinragen zurechtzuschneiden.
Das Zentrum von Geroldswil.
Das Zentrum von Geroldswil. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden von der Gemeinde Geroldswil aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen, bis spätestens 27. Juni 2021 zurückzuschneiden.

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