

Geroldswil bittet um das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hinausragen zurückzuschneiden.
Das sind die Vorschriften, die dabei zu beachten sind
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.
Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,50 m betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder müssen dauernd frei bleiben.
Bei Strasseneinmündungen, Strassen-kreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.