

Bezirksrat stoppt Schlieremer Nachhaltigkeitsstelle

Wie die Stadt Schlieren mitteilt, hatte der Stadtrat keine Freude an der Beschlussfassung des Bezirksrats Dietikon. Dieser hatte den vier Mitgliedern des Gemeindeparlaments recht gegeben, die mittels Aufsichtsbeschwerde die Zuständigkeit der Anstellung des Nachhaltigkeitsbeauftragten beim Gemeindeparlament und nicht beim Stadtrat sahen.
Der Stadtrat begründete seine Zuständigkeit ausführlich mit internationalen, eidgenössischen, kantonalen und kommunalen rechtlichen Grundlagen: das Klimaübereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015, das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit, das Energiegesetz des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983, die vom Stadtrat am 23. August 2023 genehmigte «Netto-Null-Strategie» und dem kommunalen Schlieremer Energieplan.
Diese Argumente fanden beim Bezirksrat Dietikon kein Gehör. Er kam zum Schluss, dass daraus keine zwingende Verpflichtung abgeleitet werden kann, eine Stelle «Beauftragte/r Nachhaltigkeit» zu schaffen und hob den entsprechenden Ausgabenbeschluss des Stadtrats Schlieren auf.
Wie weiter?
Der Entscheid der Aufsichtsbehörde wurde vom Stadtrat mit grossem Erstaunen und Bedauern zur Kenntnis genommen. Nach langer und eingehender Diskussion kam man zum Schluss, den vorliegenden Entscheid zu akzeptieren und auf einen Weiterzug an den Regierungsrat des Kantons Zürich zu verzichten.
Der Stadtrat ist zwar nach wie vor der Überzeugung, im Interesse der Stadt Schlieren gehandelt zu haben. Die Erfolgschance, dass sich der Regierungsrat für den Stadtrat und gegen den Bezirksrat Dietikon entscheidet, wurde als zu klein beurteilt.
Der Entscheid des Bezirksrats hat direkte und weitreichende Auswirkungen auf die weiteren Arbeiten im Bereich «Nachhaltigkeit» der Stadt Schlieren.