Wie die Stadt Schaffhausen informiert, treten die Regelungen über den Mehrwertausgleich zum 1. November 2023 in Kraft. Das hat Folgen für Grundstückswerte.
Aussicht über die Altstadt von Schaffhausen.
Aussicht über die Altstadt von Schaffhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Die städtische Mehrwertausgleichsverordnung wurde vom Grossen Stadtrat am 5. Juli 2022 gutgeheissen.

Mit der Mehrwertabgabe regeln die Gemeinden den Ausgleich von Vorteilen, welche durch Aufzonungen entstehen.

Diese können den Wert von Grundstücken erheblich steigern. Ein-, Aus- und Umzonungen fallen gemäss dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz in die Zuständigkeiten des Kantons.

Inkraftsetzung per 1. November 2023

Die Erhebung der städtischen Mehrwertabgabe richtet sich grundsätzlich nach dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz beziehungsweise der entsprechenden Mehrwegausgleichsverordnung.

Deshalb wurde mit der Inkraftsetzung gewartet, bis letztere per 1. September 2023 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt wurde.

In der Folge hat der Stadtrat die Inkraftsetzung der städtischen Mehrwertausgleichsverordnung per 1. November 2023 beschlossen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Schaffhausen