

Stadt Schaffhausen digitalisiert und bereinigt Baulinienpläne

Baulinien sind Teil der Nutzungsplanung. Sie bezeichnen den Mindestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsanlagen sowie Wald und können gestalterische Zwecke verfolgen (Artikel 12 Baugesetz, BauG).
Der Kanton Schaffhausen hat die Gemeinden beauftragt, die kommunale Nutzungsplanung im Zuge der Erstellung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (Öreb-Kataster) als Geo-Basisdaten bereitzustellen.
Die über 60 rechtsgültigen Baulinienpläne der Stadt Schaffhausen müssen deshalb digitalisiert werden.
Anschliessend können die kommunalen Baulinien in den Öreb-Kataster aufgenommen werden.
Bestehende Baulinien bleiben im Verlauf gleich
Im Geoportal werden die Baulinien als «Nutzungsplanung linienbezogene Festlegungen» einsehbar sein.
Mit der Digitalisierung der kommunalen Baulinien wird gleichzeitig deren Bereinigung vorgenommen.
Veraltete und nicht mehr benötigte Baulinien oder Teilstücke von Baulinien werden aufgehoben.
Es werden jedoch keine Baulinien in ihrem Verlauf verändert oder neu hinzugefügt.
Pläne in E-Mitwirkungsplattform öffentlich aufgelegt
Auf Grundlage der digitalen Erfassung wurde ein neuer Baulinienplan für das gesamte Stadtgebiet, bestehend aus fünf Teilplänen, erstellt.
Die Baulinienpläne haben die kantonale Vorprüfung durchlaufen und wurden vom Stadtrat genehmigt.
Nun werden die Baulinien im Geoportal zugänglich gemacht und die Pläne öffentlich in der E-Mitwirkungsplattform aufgelegt.
Die Pläne liegen zudem bei der Stadtplanung auf.
Unterlagen gehen zur Genehmigung an den Kanton
Von Änderungen oder Digitalisierung betroffene Grundeigentümerschaften werden direkt brieflich informiert.
Nach der öffentlichen Auflage werden allfällige Einsprachen behandelt und die Planungsunterlagen werden anschliessend dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet.
Der Link zur E-Mitwirkungsplattform ist auf der Webseite der Stadt zu finden.