Der Kanton Schaffhausen profitiert von den Gewinnen von Swisslos. Im Jahr 2018 erhielt er mehr als 4 Millionen Franken, die in den Lotteriegewinnfonds- und den Sport-Toto-Fonds des Kantons flossen. Damit dies so bleibt, hat der Kantonsrat am Montag den Beitritt zum neuen nationalen und interkantonalen Geldspielkonkordat beschlossen.
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Swisslos - Pixabay
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Das Geldspielwesen in der Schweiz ist auf Bundesebene, auf interkantonaler und auf kantonaler Ebene geregelt. Wegen eines neuen Bundesgesetzes müssen die bisherigen Regelung angepasst werden.

Die beiden revidierten Konkordate, das «Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat» (GSK) und die «Interkantonale Vereinbarung betreffend der gemeinsamen Durchführung von Geldspielen» (IKV2020), halten am bisherigen System fest. Dies besagt, dass Grosslotterien und grosse Sportwetten von der Swisslos durchgeführt werden. Der Reinertrag der durch die Swisslos durchgeführten Lotterien wird unter den Konkordatskantonen aufgeteilt.

Entsprechend der Vorgaben im Lotteriegesetz verpflichten sich die Kantone, dass die Gewinne gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken zugute kommen. Ein Teil des Reingewinns von Swisslos wird der Sport-Toto-Gesellschaft zugewiesen und fliesst in den nationalen Sport.

Aus Sicht des Kantons sei letztlich entscheidend, dass die Konkordate sicherstellen, dass weiterhin über 4 Millionen Franken jährlich in den kantonalen Lotteriegewinnfonds- und den Sport-Toto-Fonds fliessen könnten, schreibt die Regierung in der Vorlage. Dies sah auch die Mehrheit des Kantonsrats so und stimmte mit 45 zu 2 beziehungsweise mit 45 zu 3 Stimmen für den Beitritt zu den Konkordaten.

Für Kritik sorgte lediglich das Monopol und der grosse Betrag, der in den nationalen Sport fliesst. Aber an der Vorlage lasse sich nichts ändern, darum werde seine Fraktion zähneknirschend zustimmen, sagte Urs Capaul (Grüne). Marcel Montanari (Jungfreisinnige) war ausserdem das Geldspielgericht ein Dorn im Auge, das die jetzige Rekurskommission ablöst. Er bezweifelte die Unabhängigkeit.

Auch auf kantonaler Ebene ist ein Anpassung notwendig. Dafür erarbeitet die Regierung eine separate Gesetzesvorlage, wie Regierungsrat Walter Vogelsanger (SP) sagte. Diese wird voraussichtlich noch in diesem Jahr im Kantonsrat beraten.

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