

Schaffhausen lehnt Ausdehnung der Lex Koller auf Energiebereich ab

Die bestehenden gesetzliche Rahmenbedingungen seien ausreichend, um die Kontrolle und Sicherung der Energieversorgung zu gewährleisten. Das teilte der Regierungsrat im Rahmen der Vernehmlassung an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) am Dienstag mit. Die öffentliche Hand solle im Einzelfall entscheiden können, wie sie mit ihren Beteiligungen umgehe.
Die Urek-N will, dass Wasserkraftwerke, Strom- oder Gasnetze nur noch unter eng definierten Bedingungen ins Ausland verkauft werden dürfen. Dazu soll die strategische Energie-Infrastruktur der Lex Koller unterstellt werden.
Auslöser war eine im Jahr 2016 eingereichte parlamentarische Initiative der Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. Hintergrund des Vorstosses ist die schwierige wirtschaftliche Situation einiger Stromkonzerne und die Pläne, Teile der Infrastruktur ins Ausland zu verkaufen. Das Vorhaben wurde im November 2021 in die Vernehmlassung geschickt, die noch bis Donnerstag andauert.
Die Lex Koller regelt in erster Linie den Verkauf von Grundeigentum - insbesondere von Wohneigentum - an Personen im Ausland. Künftig soll auch der Erwerb von Energie-Infrastrukturen durch Personen im Ausland bewilligungspflichtig werden. Als «strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft» definiert die Urek-N Wasserkraftwerke, Rohrleitungen zur Beförderung von gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen, das Stromnetz sowie Kernkraftwerke.