Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat das Verfahren gegen den ehemaligen Leiter des Arbeitsamtes wegen Amtsmissbrauchs eingestellt.
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Die Schaffhauser Polizei arbeitet einen Ratgeber für Frauen neu aus, da er den heutigen Standards nicht mehr entspricht. (Symbolbild) - Schaffhauser Polizei
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Anfang September 2019 wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen gegen den ehemaligen Dienststellenleiter des Arbeitsamtes eine Strafanzeige wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs und der ungetreuen Amtsführung erstattet.

Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge umfangreiche Beweiserhebungen getätigt und mehrere involvierte Personen, unter anderem den Beschuldigten, einvernommen.

Der Beschuldigte hat sich keinen Vorteil verschafft

Das Untersuchungsverfahren hat ergeben, dass sowohl der Tatbestand des Amtsmissbrauchs als auch derjenige der ungetreuen Amtsführung aus mehreren Gründen weder rechtsgenüglich nachgewiesen, noch erfüllt ist.

Es ist auch kein unrechtmässiger Vorteil ersichtlich, welchen der Beschuldigte sich oder seiner Frau verschafft haben soll.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig

Das Strafverfahren wurde daher in Bezug auf alle Tatvorwürfe eingestellt, der Entscheid ist indessen noch nicht rechtskräftig und kann beim Obergericht des Kantons Schaffhausen angefochten werden.

Aufgrund der noch nicht rechtskräftigten Einstellung werden keine weiteren Angaben gemacht.

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