Am Dienstagmorgen und am Donnerstagmorgen hat die Schaffhauser Polizei je vier Fahrzeuge mit vereisten Scheiben angehalten.
Kanton SH: Acht Verkehrsteilnehmer mit vereisten Scheiben
Kanton SH: Acht Verkehrsteilnehmer mit vereisten Scheiben - Schaffhauser Polizei
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Im Zeitraum zwischen 6.25 Uhr und 7.05 Uhr am Dienstagmorgen hielt die Schaffhauser Polizei vier Fahrzeuge mit vereisten Scheiben an.

An den Kontrollörtlichkeiten in Beringen und in der Stadt Schaffhausen herrschte zu dieser Zeit reger Morgenverkehr.

Nachdem die Front- respektive Seitenscheiben vollständig vom Eis befreit wurden, durften die fehlbaren Lenkerinnen und Lenker ihre Fahrt fortsetzen.

Am Donnerstagmorgen wurden von der Schaffhauser Polizei wiederum vier Fahrzeuge mit vereisten Scheiben im Verkehr festgestellt und angehalten.

Das Auto muss komplett von Schnee und Eis befreit sein

Die acht Personen werden sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Person, die mit eingeschränkter Sicht fährt, sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Fahrzeuglenker müssen freie Sicht haben, ein Guckloch reicht nicht aus
Fahrzeuglenker müssen freie Sicht haben, ein Guckloch reicht nicht aus. - Schaffhauser Polizei

Ein Fahrzeuglenker muss in alle Richtungen freie Sicht haben. Neben Front- und vorderen Seitenscheiben, müssen Scheinwerfer, Blinker und Rückspiegel sowie Fahrzeugdach und Motorhaube komplett von Eis und Schnee befreit sein.

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