Im Kanton Schaffhausen werden die Steuerzahlenden unter anderem wegen der Corona-Krise erneut entlastet. Die zwei vom Volk am Sonntag mit grosser Mehrheit angenommenen Änderungen des Steuergesetzes betreffen sowohl Private als auch Unternehmen.
Aussicht auf den Munot in Schaffhausen.
Aussicht auf den Munot in Schaffhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der «steuerlichen Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen» werden die Versicherungsabzüge für natürliche Personen erhöht und die Tarife bei der Vermögenssteuer gesenkt.
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Zu der Vorlage sagten 22'661 Stimmberechtigte Ja und 8673 Nein. Der Ja-Stimmenanteil lag bei 72,3 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 66,17 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Rund ein Drittel der Mindereinnahmen von etwa 7,5 Millionen Franken pro Jahr kann der Kanton bis ins Jahr 2026 durch eine finanzpolitische Reserve decken. Die Gemeinden müssen allerdings jährlich mit 6,9 Millionen Franken weniger in der Kasse rechnen. Die Gesetzesänderung ist rückwirkend auf Anfang 2022 geplant.

Die zweite Vorlage betrifft eine «befristete Steuersenkung aufgrund der Corona-Krise». Damit sollen Wirtschaft und Bevölkerung in den Jahren 2022 bis 2024 entlastet werden.

Für natürliche Personen sinkt der Kantonssteuerfuss um zwei Prozentpunkte und die Entlastungssteuerabzüge werden erhöht. Für die Unternehmen sinkt der Steuerfuss um einen Prozentpunkt. Diese Steuersenkung wurde mit 23'225 Ja- zu 8594 Nein-Stimmen angenommen. Der Ja-Stimmenanteil betrug 73 Prozent.

Die Steuerausfälle von jährlich rund 6,8 Millionen Franken kann der Kanton fast vollständig über eine zweite finanzpolitische Reserve decken. Für die Gemeinden bedeutet die Steuersenkung Mindereinnahmen von rund 0,8 Millionen Franken.

Bereits in November hatte der Kantonsrat mit dem Budget 2022 eine Senkung des Steuerfusses um acht Prozentpunkte beschlossen. Nun sinken die Steuern noch weiter.

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