Besonders gefährdete Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen können sich ab sofort über ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin für eine Covid-19-Impfung anmelden. Dies betrifft vor allem über 75-Jährige.
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Eine Spritze wird vor den Schriftzug «Impfung» gehalten. - dpa
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Da der verfügbare Impfstoff noch beschränkt verfügbar ist, werden in einer ersten Phase vor allem Personen ab dem Alter von 75 Jahren geimpft, wie das kantonale Gesundheitsamt am Montag mitteilte. Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen müssen sich nicht separat anmelden, dies übernehmen die jeweiligen Institutionen.

In einer zweiten Phase werden dann Erwachsene mit chronischen Krankheiten, unabhängig vom Alter, geimpft. Der Kanton folgt damit den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Ab dem 11. Januar wird das IT-Tool für die elektronische Registrierung in Betrieb genommen. Der Link wird auf der Website des Kantons publiziert. Dort können sich alle registrieren, die sich impfen lassen wollen, also auch diejenigen, die nicht zu einer Risikogruppe gehören.

Die Registrierung garantiert jedoch noch keine direkte Terminbuchung, wie das Gesundheitsamt schreibt. Nach der Registrierung kann es zu längeren Wartezeiten kommen, bis eine definitive Terminbuchung erfolgen kann.

Zum Impftermin mitzubringen sind die Krankenkassenkarte, eine gültige Identitätskarte (ID) oder der Reisepass, eine Hygienemaske und, sofern vorhanden, das Impfbüchlein.

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