Wie die Gemeinde Bargen mitteilt, sind Hundehalter dazu verpflichtet, zum Schutz der Jung- und Wildtiere ihre Hunde im Wald bis 30. Juni an der Leine zu führen.
labrador
Ein Labrador. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Während der Brut- und Setzzeit vom 15. April bis 30. Juni 2023 ist Leinenzwang im Wald und am Waldrand. Die meisten Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort.

Vögel brüten, Fuchsfähen wölfen, Rehgeissen setzen ihre Kitze, Sauen frischen, Dächsinnen bringen ihre Jungen zur Welt.

Während dieser Zeit müssen Wildtiere besonders geschont werden. Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Hunde im Wald und in dessen Nähe an der Leine zu führen.

Durch die Leinenpflicht soll verhindert werden, dass die Hunde streunen oder wildern und Wildtiere beim Setzen oder Brüten gestört werden.

Hundehalter sind verantwortlich für die Sicherheit der Wildtiere

Durch freilaufende Hunde besteht die Gefahr, dass Bodenbrüter gestört werden, junge Säugetiere und Vögel unnötig aufgescheucht und vom Muttertier getrennt werden.

Wenn sich die Hundehalter an die Leinenpflicht halten, gibt es auch keine unnötigen und mühsamen Diskussionen mit dem Tierschutz und der Jägerschaft.

Viele Störungen werden nicht absichtlich verursacht, sondern sind ein Resultat von Unachtsamkeit und Unwissenheit.

In der Brut- und Setzzeit sieht man auf Strassen immer wieder verendete Jungtiere, das ist wohl Opfer genug.

Kot aufnehmen zugunsten der Gesundheit

Deshalb sollen Hundehalter ihre Hunde im Wald, am Waldrand und entlang von Hecken et cetera an der Leine führen. Die Jungtiere und auch andere Hundehalter sind dafür dankbar.

Zudem sind Hundehalter aufgefordert, die Kothaufen aufzunehmen, die ihre Hunde hinterlassen.

Das ist jetzt wichtig, wo die Wiesen gemäht werden und die Exkremente in die Siloballen und damit ins Futter gelangen können.

Wird diese Mischung vom Vieh aufgenommen, entstehen sicher Tierarztkosten oder es kann sogar zum Tod des Tieres führen.

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