

Zwei Grundbuchkreise im Obwalden werden zusammengelegt

Im Kanton Obwalden gibt es aktuell zwei Grundbuchkreise.
Der Kreis I (Sarneraatal) setzt sich aus den Gemeinden Sarnen, Kerns, Sachseln, Alpnach, Giswil und Lungern zusammen, der Kreis II aus der Gemeinde Engelberg.
Anlässlich der Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB) im Jahr 2016 wurde der Auftrag aufgenommen, die beiden Grundbuchkreise zu einem einzigen Grundbuchkreis Obwalden zusammenzulegen.
Der Zeitpunkt der Umsetzung wurde offengelassen, um für die notwendigen organisatorischen, technischen und finanziellen Massnahmen eine genügende Übergangsfrist einzuräumen.
Ziele des gesetzlichen Auftrags
Ziele des gesetzlichen Auftrags waren, Doppelspurigkeiten abzubauen, die Abläufe zu vereinfachen, diese effizienter zu gestalten und eine einheitliche Praxis zu gewährleisten.
Das Grundbuch Sarneraatal und Grundbuch Engelberg haben seit Stellenantritt der Grundbuchverwalterin Sarneraatal Anfang 2017 die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung eines einzigen Grundbuchkreises geschaffen.
So wurde unter anderem die jeweils leicht unterschiedliche Praxis der beiden Amtsstellen vereinheitlicht.
Der zusammengelegte Grundbuchkreis heisst neu Grundbuchamt Obwalden. Der Hauptsitz befindet sich in Sarnen.
Geändert werden einzig die Bezeichnungen
Im Jahr 2016 war es der klare politische Wille des Kantonsrats, dass das bisherige Büro des Grundbuchkreises Engelberg als Aussenstelle des Grundbuchamts Obwalden weitergeführt wird.
Das Büro in Engelberg wird deshalb nicht aufgehoben.
Durch die Zusammenlegung der Grundbuchkreise ändern sich weder die Ansprechpersonen noch die Adressen, Telefonnummern oder Öffnungszeiten.
Geändert werden einzig die Bezeichnungen (neu Grundbuchamt Obwalden und Grundbuchamt Obwalden, Aussenstelle Engelberg).
Die Anmeldungen sind bei der zuständigen Stelle einzureichen
Die Anmeldungen sind nach wie vor bei der jeweils örtlich zuständigen Stelle in Sarnen oder in Engelberg einzureichen.
Kunden, mit denen regelmässiger Kontakt besteht, werden zudem schriftlich über die Änderungen informiert.