Im Kanton Obwalden werden die Steuern nicht automatisch erhöht, wenn die Verschuldung zu stark ansteigt. Dies hatte die Regierung im Rahmen einer neuen Schuldenbremse vorgeschlagen, ist aber in der Vernehmlassung auf Ablehnung gestossen.
Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay
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Diese Systemänderung des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) habe sich als nicht mehrheitsfähig erwiesen, teilte die Obwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mit. Den Nachtrag, den die Regierung nun dem Parlament vorlege, bilde «den kleinsten gemeinsamen Nenner der Parteien und Gemeinden» ab.

Hintergrund der geplanten Anpassungen ist, dass die gesetzlichen Vorgaben im Kanton Obwalden seit dem Budget 2018 in Bezug auf die Schuldenbremse nicht mehr eingehalten werden. Zudem wird der Selbstfinanzierungsgrad in den nächsten Jahren nicht erreicht.

Die Regierung war mit einem ersten Versuch, die Schuldengrenze anzupassen, im September 2019 im Kantonsrat gescheitert. Sie hätte unter anderem eine teilweise Fremdfinanzierung ermöglicht.

Im April schickte der Regierungsrat einen neuen Entwurf in die Vernehmlassung. Darin war etwa festgehalten, dass die Steuerfüsse automatisch und ohne Referendum um 0,1 Einheiten erhöht werden, wenn die Vorgaben der maximalen Verschuldung nicht eingehalten werden.

Darauf werde nun verzichtet. Auch sollen finanzpolitische Buchungen weiterhin möglich sein. Der Kanton hatte in seinem Entwurf festgehalten, er wolle im Sinne der Transparenz keine zusätzlichen Abschreibungen, Rücklagen und Vorfinanzierungen sowie zweckgebundene Steuern mehr.

Auch für die Gemeinden bleiben die bestehenden Vorgabe betreffend Haushaltsgleichgewicht und Schuldenbegrenzung beibehalten. Sowohl bei ihnen als auch beim Kanton soll aber die rollende Aufgaben- und Finanzplanung um zwei Jahre erweitert werten, um künftige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Zusätzlich schlägt die Regierung vor, eine Limite der Verschuldung in Form eines Nettoverschuldungsquotienten von 130 Prozent festgelegt. Er gibt an, welcher Anteil der Steuererträge nötig wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Das maximal erlaubte zu budgetierende Defizit soll in Abhängigkeit zur Verschuldungssituation festgelegt werde.

Die Regierung habe sich für diese Anpassungen entschieden auch vor dem Hintergrund der ungewissen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie, hält sie fest. Eine Erhöhung der Kantonssteuer lehnt sie ab. Um die notwendigen Investitionen gesetzeskonform tätigen zu können, soll der Kanton in den kommenden Jahren mehr Schulden machen.

Gemäss aktueller Hochrechnungen rechnet der Kanton für das Jahr 2020 noch mit einem Ergebnis in der budgetierten Grössenordnung von minus 2 Millionen Franken. Mehreinnahmen dürften die Mehraufwendungen insbesondere im Bereich Gesundheit aufgefangen können.

Der Kantonsrat wird den Nachtrag zum FHG voraussichtlich im September und Oktober 2020 behandeln. Das Inkrafttreten ist per 1. Januar 2021 vorgesehen.

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