

Solothurner Parlament senkt Umsatzschwelle für Härtefallhilfe

Mit der neuen Regelung ist der Kanton Solothurn grosszügiger als der Bund, der die 40 Prozent als Grenze festlegte. Die Regelung gilt für Unternehmen, die in den Jahren 2018 und 2019 maximal fünf Millionen Franken Umsatz erzielten. Für die entsprechende Teilrevision der Covid-19-Härtefallverordnung sprach sich der Kantonsrat am Mittwoch einstimmig und ohne grosse Diskussion aus.
Zur Teilrevision der Verordnung gehört auch ein neuer kantonaler Miet- und Pachtzinsbeitrag. Dieser ist für Unternehmen vorgesehen, die von Massnahmen zur Pandemiebekämpfung betroffen sind, aber die Voraussetzungen für andere Beiträge nicht erfüllen. Bedingung für einen Miet- oder Pachtzinsbeitrag ist, dass der Vermieter oder die Verpächterin für eine bestimmte Zeit auf mindestens einen Drittel des monatlichen Zinses verzichtet.
Mit der Teilrevision der Härtefallverordnung hatte der Regierungsrat zwei Aufträge des Kantonsrates umgesetzt. Diese waren Anfang März vom Parlament für erheblich erklärt worden.