Nachdem der Obwaldner Kantonsrat im September den Nachtrag im Finanzhaushaltsgesetz abgelehnt hatte, schickt die Regierung nun eine neue Version in die Vernehmlassung. Diese sieht unter anderem eine automatische Steuerfusserhöhung bei Nichteinhalten der Vorgaben vor.
Obwalden
Nachdem der Obwaldner Kantonsrat im September den Nachtrag im Finanzhaushaltsgesetz abgelehnt hatte, schickt die Regierung nun eine neue Version in die Vernehmlassung. - Keystone
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Die Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) werden im Kanton Obwalden seit dem Budget 2018 in Bezug auf die Schuldenbremse nicht mehr eingehalten. Zudem kann der Selbstfinanzierungsgrad in den nächsten Jahren nicht erreicht werden.

Im vergangenen August hatte die Regierung dem Parlament darum eine schrittweise Anpassung des FHG vorgeschlagen. Dieses aber wies das Geschäft an den Regierungsrat zurück. Es forderte eine umfassende Revision der Schuldenbegrenzung im FHG.

Nun liegt diese vor und die Regierung eröffnet das Vernehmlassungsverfahren. Erarbeitet wurde der Nachtrag vom Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden.

Einheitliche Berechnungsmethode

Das Ziel der Vorlage sei es, eine einheitliche Berechnungsmethode der Schuldenbegrenzung für Kanton und Gemeinden und damit ein sinnvolles Zusammenspiel von Haushaltsgleichgewicht und Schuldenbegrenzung zu erreichen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.

Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Regierung unter anderem Mechanismen sowohl zur automatischen Erhöhung als auch zur Senkung der Steuerfüsse vor.

So soll der Fokus der Schuldenbegrenzung in erster Linie auf die Tragbarkeit der Verschuldung und die Ausgangslage von Kanton und Gemeinden bezüglich ihrer Verschuldung ausgerichtet sein. In zweiter Linie wird zusätzlich eine obere Limite der Verschuldung festgelegt.

Im Sinne der Transparenz und des «effizienten Mitteleinsatzes» will der Regierungsrat finanzpolitische Steuerungsinstrumente wie zusätzliche Abschreibungen, Rücklagen und Vorfinanzierungen sowie zweckgebundene Steuern nicht mehr vorsehen.

Weiter soll das maximal erlaubte Budgetdefizit in Abhängigkeit zur Verschuldungssituation festgelegt werden.

Steuerfuss-Senkung bei Grenzüberschreitung

Wenn die Vorgaben der maximalen Verschuldung nicht eingehalten werden, erhöhen sich als letzte Möglichkeit die Steuerfüsse unter Ausschluss des Referendums automatisch um 0,1 Steuereinheiten. Eine schrittweise Senkung der erhöhten Steuerfüsse soll automatisch vorgenommen werden, wenn die Vorgaben bezüglich maximaler Verschuldung wieder erfüllt seien, hält die Regierung fest.

Und schliesslich sollen künftig die Steuerfüsse automatisch gesenkt werden, wenn das Nettovermögen eine bestimmte Grenze übersteigt.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 5. Juni. Vorgesehen ist, dass der Kantonsrat dieses Geschäft im September und Oktober behandelt. In Kraft treten soll es Anfang 2022.

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