

Obwaldner Gemeinden planen die Sozialdienste zusammenzulegen

Das entsprechende Betriebskonzept mit Zugangspunkten bei allen Gemeinden wurde genehmigt. Die Zusammenlegung soll auf den 1. Juli 2023 erfolgen. Im Frühjahr 2022 kann das Stimmvolk über den Beitritt zum Zweckverband bezüglich der Führung des gemeinsamen Sozialdienstes abstimmen.
Die Veränderungen in der Gesellschaft fordern die Sozialdienste heraus. Neben der demografischen Entwicklung haben sich auch die Familiensysteme verändert. Kinder wohnen oft nicht mehr in der Nähe der Eltern. Andere Wohnformen und der Leistungsdruck in der Schule oder an der Arbeit bringen zudem beispielsweise vermehrt Mitmenschen in schwierige Situationen. Die Aufgaben im Sozialwesen haben in den letzten Jahren entsprechend stark zugenommen.
Zudem ist der Sozialdienst mit vielen gesetzlichen Änderungen konfrontiert. Das aktuelle System mit sieben eigenständigen Sozialdiensten gelangt immer mehr an seine Grenzen. Jede Gemeinde ist mit zahlreichen Themenfeldern wie Beistandschaften, Einkommensverwaltungen, Sozialhilfe oder Pflegekinderwesen konfrontiert.
Diese Problematik zeigt sich beispielsweise bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal. Die Obwaldner Gemeinden haben die Zeichen der Zeit erkannt und beschlossen, gemeinsam diese Thematik anzugehen. Es wurden dazu Zielsetzungen zur Sozialpolitik, der Bevölkerung, dem Personal und der Organisation formuliert
Zahlreiche Varianten geprüft
In einer ersten Phase wurden acht verschiedene Zusammenarbeitsformen wie beispielweise die Auslagerung oder Teilauslagerung an den Kanton, die Bildung von Kompetenzzentren oder ein Outsourcing an eine Drittfirma geprüft.
Die Obwaldner Gemeinden haben sich in der Folge darauf geeinigt, sich vertieft mit den Organisationsformen Kompetenzzentren, Trennung fachliche und personelle Ebene sowie einen gemeinsamen Sozialdienst aller Obwaldner Gemeinden auseinanderzusetzen. «Diese Analyse hat gezeigt, dass die Obwaldner Gemeinden die zukünftigen Herausforderungen mit einem gemeinsamen Sozialdienst am besten meistern können», erklärt die Alpnacher Gemeinderätin Regula Gerig als Vetreterin der Konferenz der Sozialvorstehenden.
Für Regula Gerig ist klar: «Die Bündelung der Kräfte stellt eine bedarfsgerechte Leistungserbringung für die Klientinnen und Klienten sowie attraktive Arbeitsplätze sicher.»Dem neu geplanten Sozialdienst Obwalden werden die persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenschutzrecht, das
Alimentenwesen, die Pflegekinderaufsicht, die Kinderbetreuung und Kostengutsprachen im Zusammenhang mit Einrichtungen übertragen. Durch die Zusammenlegung erreicht der neue gemeinsame Sozialdienst eine Grösse, welche es erlaubt, Schwankungen in der Anzahl der zu bearbeitenden Dossiers pro Themenkreis abzufedern. Die Aufgaben im Gesundheitsbereich sowie in Bezug auf die Gesellschaftsthemen wie beispielsweise die Jugendarbeit, Altersarbeit, Integrationsförderung usw. verbleiben bei jeder einzelnen Gemeinde.
Umfassendes Betriebskonzept
Eine 7-köpfige Projektgruppe, bestehend aus Sozialvorstehenden, Mitarbeitenden aus dem Sozialwesen und Gemeindeschreibern hat in den letzten Monaten - begleitet durch die Hochschule Luzern - ein Betriebskonzept für einen gemeinsamen Sozialdienst erarbeitet.
Darin wird im Grundsatz die zukünftige Organisation abgebildet, die benötigten personellen Ressourcen aufgezeigt, Anforderungen an das Personal definiert, Zuständigkeiten geregelt, der Raumbedarf skizziert und auch auf die finanziellen Auswirkungen eingegangen. Als Basis wollen die Gemeinden gemeinsam einen Zweckverband gründen.
Der Entwurf der entsprechenden Statuten wurde ebenfalls ins Betriebskonzept aufgenommen. «Die Einwohnergemeinderäte der sieben Obwaldner Gemeinden sind mit der Arbeit der Projektgruppe sehr zufrieden. Das Konzept beantwortet alle wichtigen Fragen. Wir wissen, was wir erwarten dürfen und können dem Stimmvolk diesen Zusammenschluss mit Überzeugung unterbreiten», erklärt der Kernser Gemeindepräsident Beat von Deschwanden als Vetreter der Gemeindepräsidienkonferenz. Das Stimmvolk kann über den Beitritt zum Zweckverband bezüglich der Führung des gemeinsamen Sozialdienstes voraussichtlich im Frühjahr 2022 abstimmen.
Nähe zur Bevölkerung bleibt bestehen
Die Bevölkerung aller Gemeinden hat weiterhin Zugang zu einem breiten und überzeugenden Leistungsangebot. Die Erreichbarkeit des Dienstes wird dank seiner Grösse verbessert. Trotz der vorgesehenen Zusammenfassung aller Büroarbeitsplätze an einem zentralen Standort haben die Gemeinden eine wichtige Rolle als Kontaktpunkt des neuen Sozialdienstes.
«Die Nähe zur Bevölkerung ist uns sehr wichtig. Menschen in schwierigen persönlichen oder wirtschaftlichen Situationen sollen sich auf Wunsch nach wie vor bei der Gemeinde melden können. Sie erhalten neu von den Mitarbeitenden des Sozialdienstes Obwalden die entsprechenden Hilfestellungen», führt Regula Gerig aus. Die Gemeinden stellen dem Sozialdienst dafür einen geeigneten Raum in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung, um bei Bedarf Beratungsgespräche mit den Klientinnen und Klienten zu vereinbaren. In Engelberg ist zusätzlich auch weiterhin ein Büroarbeitsplatz notwendig, weil das Personal des gemeinsamen Sozialdienstes regelmässig vor Ort präsent sein soll.
Bisherige Mitarbeitende als Rückgrat
Der neue Sozialdienst bietet anspruchsvolle und interessante Arbeitsplätze im administrativen und im sozialarbeiterischen Bereich. Markus Zahno als Vertreter der Projektgruppe und Leiter des Sozialdienstes in Sarnen ist sich bewusst: «Der gemeinsame Sozialdienst ist auf das Wissen und die Erfahrung der bisherigen Mitarbeitenden in den Gemeinden angewiesen. Die Stellen der neuen Organisation sollen darum so weit wie möglich mit dem bestehenden Personal besetzt werden."
Durch die Bündelung von Fachwissen und den internen Austausch unter den Mitarbeitenden kann die gegenseitige Unterstützung und Vertretung gewährleistet werden. «Gerade in kleineren Sozialdiensten lastet ein enormer Druck auf einzelnen Schultern. Es wird immer schwieriger, Personen zu finden, die bereit sind diese Verantwortung zu übernehmen», erklärt Regula Gerig. In den letzten Jahren haben die Obwaldner Gemeinden auf vielen Ebenen die Zusammenarbeit intensiviert. Dies dürfte die Zusammenlegung der sieben Sozialdienste vereinfachen. Dieser Prozess kann frühestens im Frühling 2022 in Gang gesetzt werden, wenn das Stimmvolk dem Beitritt zum Zweckverband zugestimmt hat. Ressourcenabschätzungen
Gestützt auf die Fallzahlen per Ende 2019 gehen die Ressourcen-Berechnungen im Betriebskonzept von 19,2 Vollzeitstellen plus zwei Praktikumsstellen im Umfang von 160 Stellenprozent aus. Diese Pensen dürften sich erfahrungsgemäss auf rund 27 Mitarbeitende aufteilen. Der Umfang bewegt sich im Bereich der Pensen, welche zurzeit den einzelnen
Gemeinden zur Verfügung stehen. «Auf den ersten Blick wirkt es befremdend, dass dank der Zusammenarbeit keine Ressourcen-Einsparungen möglich zu sein scheinen», gesteht Beat von Deschwanden und erklärt: «Das Betriebskonzept richtet den Blick in die Zukunft. Die steigenden Anforderungen widerspiegeln sich auch in den Pensen, welche den Synergieeffekt in Anspruch nehmen». Es ist davon auszugehen, dass auch im jetzigen Modell die einzelnen Gemeinden nicht darum herumkämen, ihre Pensen auszubauen. Zu beachten gilt es zudem, dass der neue
Sozialdienst in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Personaladministration und IT selbständig funktionieren muss.
Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden
Für den Betrieb des neuen Sozialdienstes geht man von fixen Betriebskosten im Umfang von CHF 2,84 Mio. aus, welche im Verhältnis der Einwohnerinnen und Einwohner unter den Gemeinden aufgeteilt werden.
Der Anteil Personalaufwand an den fixen Betriebskosten beträgt rund CHF 2,38 Mio. und der Sach- und übrige Betriebsaufwand CHF 0,46 Mio. Der Personalaufwand fällt im gleichen Umfang in den Gemeinden nicht mehr an.
Bei rund CHF 0,24 Mio. des Sach- und übrigen Betriebsaufwands handelt es sich um Kosten, welche bei den einzelnen Gemeinden im Vergleich zu deren Budget 2021 nicht 1 zu 1 reduziert werden können. Der Hauptpunkt betrifft den prognostizierten Mietaufwand von jährlich CHF 195'000.00. Die frei werdenden Büro-Arbeitsplätze in den Gemeinden dürften kostenmässig nicht im gleichen
Umfang kompensiert werden können. Hingegen werden damit Raumreserven geschaffen, die zu Einsparungen bei zukünftigen Investitionen führen können. Der Betrag von CHF 0,24 Mio. ist zudem in das Verhältnis der Kosten für die soziale Sicherheit der sieben Obwaldner Gemeinden zu stellen. Diese betrugen im Jahr 2019 CHF 14,3 Mio. Die Kosten der einzelnen Fälle wie zum Beispiel die Auszahlung von wirtschaftlicher Hilfe werden auch in Zukunft der Gemeinde verrechnet, in welcher die unterstützte Person den Wohnsitz hat.
Kanton schafft Rahmenbedinungen
Um einen Zusammenschluss in dieser Form rechtlich überhaupt zu ermöglichen, sind Anpassungen an der kantonalen Sozialhilfegesetzgebung notwendig. Der Regierungsrat hat diese im Zusammenhang mit der Evaluation des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Anfang Februar 2021 in die Vernehmlassung geschickt.
Es ist vorgesehen, dass der Kantonsrat über die entsprechenden gesetzlichen Nachträge in erster Lesung an der Session im Dezember 2021 und in zweiter Lesung in der Session im Januar 2022 befindet. Dies ermöglicht es den Gemeinden, im Frühjahr 2022 über die Bildung des Zweckverbandes abzustimmen.