Weil dem Kanton Obwalden die Zivilschützer ausgehen, verlängert der Regierungsrat die Dienstpflicht vorübergehend. Er stützt sich dabei auf eine neue Verordnung des Bundes, die 2021 in Kraft tritt.
Jacke eines Zivilschützers an der Garderobe: Er darf im Gegensatz zu Armeeangehörigen seinen Dienst nicht am Stück leisten. (Themenbild)
Jacke eines Zivilschützers an der Garderobe: Er darf im Gegensatz zu Armeeangehörigen seinen Dienst nicht am Stück leisten. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Mit aktuell 465 eingeteilten Schutzdienstleistenden liege Obwalden leicht unter dem Sollbestand. Bis 2026 rechne man mit einem Rückgang um 38 Prozent auf dereinst noch 287 Personen, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Das erschwere es, die Kernaufgaben gemäss Zivilschutzgesetz zu erfüllen.

Dazu kommt erschwerend, dass der Bund mit dem revidierten Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz die Dauer der Zivilschutzdienstpflicht von 20 auf 14 Jahre verkürzt. Als Reaktion auf die Not der Kantone sieht eine neue Verordnung allerdings eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor.

Die Obwaldner Regierung nutzt diese und verlängert die Dienstpflicht temporär. Wer in Obwalden 2021 bereits 14 Jahre oder 245 Diensttage abgeleistet hat, wird trotzdem bis zum 40. Altersjahr weiter aufgeboten. Die Verlängerung dauert bis längstens Ende 2025.

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