In Obwalden ist eine zeitnahe Auszahlung der Prämienverbilligung sichergestellt. Die Obwaldner Regierung hat den Selbstbehalt für die individuelle Prämienverbilligung für das Jahr 2020 festgelegt.
Kantonsrat Obwalden
Das Regierungsgebäude von Obwalden in Sarnen. - Keystone
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Für das aktuelle Jahr betrage der Selbstbehalt bei der Individuellen Prämienversicherung in der Krankenversicherung bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 35'000 Franken 11,25 Prozent, teilte die Obwaldner Regierung am Donnerstag mit.

Danach steige der Selbstbehalt pro 100 Franken anrechenbarem Einkommen um je 0,01 Prozent. Normalerweise wird der Prozentsatz des Selbstbehalts bei der Individuellen Prämienversicherung (IPV) jährlich durch den Kantonsrat festgelegt.

Da die Kantonsratssitzung vom 19. März jedoch wegen der Corona-Krise abgesagt wurde, gelangte die Ratsleitung an die Regierung mit dem Wunsch, den Selbstbehalt der IPV für das Jahr 2020 per Noterlass festzulegen. Der Regierungsrat kommt diesem Wunsch nach.

Weite Teile der anspruchsberechtigten Bevölkerung könnten bei einer nicht rechtzeitigen Auszahlung und aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise in finanzielle Engpässe kommen, wird die Obwaldner Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser (FDP) zitiert. Eine solche Situation wolle die Regierung verhindern.

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