Die Gemeinde Sarnen hat im Jahre 2015 die Liegenschaft Hirschen/Kino Seefeld erworben.
Sarnen
Die Gemeinde Sarnen. (Symbolbild) - Keystone
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Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 10. November 2015 dem Erwerb der Liegenschaften Restaurant Hirschen/Kino Seefeld zugestimmt. Für den Einwohnergemeinderat Sarnen war der Erwerb der beiden Parzellen Grundbuch Sarnen Nr. 401 und 1943 aus strategischer Sicht von grosser Wichtigkeit.

Beide Parzellen liegen im Perimeter des Seefeld Parkes. Das Gebiet rund um die beiden Parzellen ist durch öffentliche Nutzungen belegt.

Auf der Parzelle 1943 steht das Kino Seefeld. Das Kino hatte Tradition und war das einzige Kino im Sarneraatal. Der Einwohnergemeinderat Sarnen hatte grosses Interesse, dass das Kino Seefeld erhalten bleibt. Angestrebt wurde eine Nutzung der Liegenschaften im öffentlichen Interesse.

Der Kinobetrieb ging im Frühjahr 2017 in neue Hände über. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde im Herbst 2019 der Kinobetrieb eingestellt.

Der Einwohnergemeinderat wollte das Kino Seefeld mit einem neuen Konzept erhalten. Mit einer öffentlichen Ausschreibung suchte die Gemeinde einen Interessenten mit einem Nutzungskonzept für beide Liegenschaften im Bereich Kultur/Tourismus und der Sicherstellung eines kostendeckenden Betriebes. Leider konnte bis heute kein Investor oder Betreiber im Bereich Kultur/Tourismus gefunden werden, welcher diese Voraussetzungen erfüllt.

Im heutigen Zustand können die beiden Liegenschaften nicht mehr genutzt werden. Die Liegenschaften müssen einer Gesamtsanierung unterzogen werden. Vor einer Sanierung muss für den Gemeinderat die künftige Nutzung bekannt sein.

Die Nutzung in der heutigen Kurzone bzw. der Grundwasserschutzzone ist nur sehr beschränkt möglich. Eine Abgabe der Liegenschaften im Baurecht an einen Investor ist für den Gemeinderat eine weitere Option. Dabei müsste eine Planungssicherheit gegeben sein, was im heutige Zeitpunkt nicht der Fall ist. Eine allfällig mögliche Umzonung in eine Wohn- und Gewerbezone oder in eine öffentliche Zone kann erst mit der kommenden Ortsplanungsrevision geprüft und angegangen werden.

Der Einwohnergemeinderat wartet ab, bis die Planungssicherheit für allfällige weitere Optionen gegeben ist. Im heutigen Zustand der Liegenschaften ist eine Vermietung der Räumlichkeiten nicht möglich.

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