Kerns teilt mit, dass die Obwaldner Gemeinden am 13. Februar 2022 über den Beitritt zum Zweckverband zur Zusammenlegung der Sozialdienste abstimmen.
Gemeindehaus Kerns.
Gemeindehaus Kerns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Im Frühjahr 2021 haben sich die Gemeinderäte der Obwaldner Gemeinden für die Schaffung eines gemeinsamen Sozialdienstes ausgesprochen.

Die Stimmberechtigten der einzelnen Obwaldner Gemeinden können nun am 13. Februar 2022 über den Beitritt ihrer Gemeinde zum Zweckverband zur Zusammenlegung der Sozialdienste abstimmen.

Die entsprechende gemeinsame Botschaft der Obwaldner Gemeinden für die sieben separaten kommunalen Abstimmungen liegt vor. Die Veränderungen in der Gesellschaft fordern die Sozialdienste.

Neben der demografischen Entwicklung haben sich auch die Familiensysteme verändert. Kinder wohnen oft nicht mehr in der Nähe der Eltern. Andere Wohnformen und der Leistungsdruck in der Schule oder an der Arbeit bringen vermehrt Mitmenschen in schwierige Situationen.

Die sozialdienstlichen Aufgaben gemeinsam wahrnehmen

Die Anforderungen an die Sozialdienste und deren Mitarbeitenden wachsen laufend. Alle gesetzlichen Veränderungen erfassen zu können, ist für die sieben kleinen bis sehr kleinen Sozialdienste im Kanton Obwalden oft nicht möglich.

Unter diesen Umständen wird es zunehmend schwieriger, Mitarbeitende zu finden, welche bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen. Die Obwaldner Gemeinden haben dies erkannt.

Sie beabsichtigen, sich in einem Zweckverband zusammenzuschliessen, um die sozialdienstlichen Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen. Die Gemeinden wollen auch in Zukunft die Verantwortung für das Sozialwesen tragen und für einen einfachen Zugang der Bevölkerung zu den Dienstleistungen sorgen.

Trotz eines zentralen Bürostandortes bleiben die Gemeindeverwaltungen als Kontaktpunkte bestehen. In Engelberg wird eine Aussenstelle eingerichtet. Der zu gründende Zweckverband zur Zusammenarbeit der Sozialdienste von Obwaldner Gemeinden kommt zu Stande, wenn mindestens fünf Gemeinden beitreten.

Gemeinden bleiben gemeinsame Trägerinnen des Sozialdienstes

Er soll ab dem 1. Juli 2023 folgende Aufgaben sicherstellen: Sozialhilfe bestehend aus persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe, Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz, Alimentenwesen bestehend aus Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen, Aufsicht über Einrichtungen der Kinderbetreuung, Pflegefamilien, Tageseltern (Pflegekinderaufsicht), Kinderbetreuung und deren Angebotssteuerung und Kostengutsprachen für die Nutzung der Angebote von Sozialeinrichtungen.

Mit dem gemeinsamen Sozialdienst gehen die Aufgaben der kommunalen Sozialbehörden an den Zweckverband über. Die Gemeinden bleiben gemeinsame Trägerinnen des Sozialdienstes.

Die Ressourcen-Berechnungen

Die Delegiertenversammlung definiert die übergeordneten Rahmenbedingungen und der Vorstand konzentriert sich auf die politisch-strategischen Aufgaben. Die Geschäftsleitung ist für die operative Führung zuständig, während die Mitarbeitenden die operative Umsetzung verantworten.

Der gemeinsame Sozialdienst ist auf das Wissen und die Erfahrung der bisherigen Mitarbeitenden in den Gemeinden angewiesen. Für den politischen Prozess wurden die Fallzahlen zuletzt per Ende 2019 erhoben.

Gestützt auf dieses Ergebnis gehen die Ressourcen-Berechnungen von 19,2 Vollzeitstellen plus zwei Praktikumsstellen im Umfang von 160 Stellenprozenten aus.

Für den Betrieb des neuen Sozialdienstes ist von jährlichen Betriebskosten im Umfang von 2,84 Millionen. Franken auszugehen. Diese werden im Verhältnis der Anzahl Einwohner unter den Gemeinden aufgeteilt.

Kosten der einzelnen Fälle

Die Kosten der einzelnen Fälle, wie zum Beispiel die Auszahlung von wirtschaftlicher Hilfe, werden auch in Zukunft der Gemeinde verrechnet, in welcher die unterstützte Person den Wohnsitz hat.

Mit der Schaffung eines Zweckverbandes wird das Ziel verfolgt, die anstehenden Herausforderungen gemeinsam erfolgreich zu meistern. Dank diesem Zusammenschluss werden Synergien genutzt, welche umgehend in die zukunftsgerichteten Strukturen einfliessen werden.

Dies führt auf den ersten Blick zu keinen Einsparungen. Dieser Schritt ist nötig, um das Sozialwesen effizient zu gestalten und um mittel- bis langfristig die Herausforderungen bewältigen zu können.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

DienstleistungenFrankenAbstimmung