Rechtzeitig zum Abstimmungssonntag vom 13. Februar hat der Obwaldner Kantonsrat am Donnerstag die rechtliche Grundlage geschaffen, damit die Gemeinden ihre Sozialdienste zusammenlegen können. Er verabschiedete den dazu nötigen Gesetzesnachtrag.
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Das Anmeldeformular für Sozialhilfe. (Symbolbild) - Keystone
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Wie schon in der ersten Lesung im Dezember hatte der Rat auch dieses Mal keine Einwände dagegen, die gesetzlichen Grundlagen für einen Zweckverband zu schaffen, mit dem ein gemeinsamer Sozialdienst der Gemeinden möglich wird. Damit können die sieben Gemeinden an der Urne darüber abstimmen, ihre Sozialdienste an einem zentralen Standort zu konzentrieren.

Stimmen mindestens fünf Gemeinden zu, kommt die Fusion zustande. Der geplante Zweckverband mit rund 20 Vollzeitpensen soll am 1. Juli 2023 den Betrieb aufnehmen.

Teil der Gesetzesrevision ist auch, dass die privaten Beistandspersonen in die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) integriert und eine Fachstelle geschaffen wird. Zudem wird die Zuständigkeit für ambulante Massnahmen und Zwangsmedikation eindeutig dem Kantonsgericht zugewiesen und der Fristenstillstand ausgeschlossen.

Bei der Revision ging es auch um die Kosten der Kesb. Diese trägt der Kanton, er erhält von den Gemeinden eine Abgeltung, die sich an deren Steuereinnahmen bemisst. Der Kantonsrat verzichtete nach einer Überprüfung darauf, das Finanzierungssystem anzupassen. Dies hatte die SVP angeregt.

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