2019 verkaufte die Skilifte Mörlialp AG das Rest. Giswilerstock sowie die im Baurecht erstellte Garagenhalle.
Wintersportgebiet
In vielen Skigebieten war das Wetter zum Saisonstart optimal. - Keystone
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2019 beschloss die Skilifte Mörlialp AG, das Rest. Giswilerstock sowie die im Baurecht erstellte Garagenhalle zu verkaufen. Ziel dieses Verkaufs war, die Betriebstätigkeit wieder auf das eigentliche Kerngeschäft, nämlich den Betrieb der Skilifte auf Mörlialp, zu konzentrieren.

Mit dem Verkauf der Liegenschaften konnte die Liquidität der Gesellschaft deutlich verbessert werden. Der damit verbundene Abschreibungsaufwand führt jedoch zu einer rechnerischen Überschuldung der AG. Ohne entsprechende Sanierungsmassnahmen ist der Verwaltungsrat gemäss Art. 725 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) aufgefordert, das Gericht zu informieren und Sanierungsmassnahmen zu unterbreiten.

Die Gemeinde hat der Skilifte Mörlialp AG Darlehen von insgesamt 1.4 Mio. Franken gewährt (aktueller Restsaldo rund 1.33 Mio. Franken). Sie ist damit die grösste Gesellschaftsgläubigerin. Der Verwaltungsrat hat die Gemeinde deshalb um Unterstützung bei der Sanierung der Bilanz ersucht.

Projekt zur Stärkung der Destination Mörlialp lanciert

Vor rund 2 Jahren wurde im Rahmen der Förderung des naturnahen Tourismus in Giswil gemäss Auftrag aus dem kantonalen Richtplan ein Projekt zur Stärkung der Destination Mörlialp lanciert. Die dazu erstellte Studie hält fest, dass die «Bergbahn mit dem Skiangebot der zentrale Pfeiler des Geschäfts und im Winter ein relevanter Arbeitgeber für die Gemeinde» ist. Eine im 2019 gegründete Trägerschaft arbeitet zurzeit Grundlagen für eine mögliche zukünftige Ausrichtung aus.

Der Gemeinderat hat darum im Umfang von CHF 700'000.00 auf den gewährten Darlehen einen sogenannten Rangrücktritt erklärt. Damit bleiben die Forderungen unverändert bestehen und werden weiterhin gemäss den vertraglichen Vereinbarungen verzinst und/oder amortisiert.

Durch den Rangrücktritt würde aber im Falle einer Liquidation der Gesellschaft das Darlehen der Gemeinde im Umfang von CHF 700'000.00 erst nach allen anderen Forderungen beglichen, soweit noch Mittel dazu zur Verfügung stehen. Da die Gemeinde ohnehin grösster Gesellschaftsgläubiger ist und gemessen an den gesamten Verbindlichkeiten nur noch relativ geringe Forderungsbeträge Vorrang vor den Forderungen der Gemeinde geniessen, handelt es sich beim Rangrücktritt lediglich um eine theoretische Risikoerhöhung.

Sie reicht aber als Sanierungsmassnahme aus, um den Gang zum Gericht zu vermeiden und die Gesellschaft weiter zu führen. Zudem ist eine ausreichende Liquidität für die Fortführung der Geschäfte vorhanden.

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