

Fraubrunnen kann über Badi Messen abstimmen - Beschwerde abgelehnt

Wie Statthalter Christoph Lerch am Dienstag mitteilte, hat er auch einer allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Abstimmung könne deshalb stattfinden, schreibt er.
Anders als der Beschwerdeführer erkennt Lerch keine Verletzung der politischen Rechte der Stimmberechtigten. Auch die relativ kurze Zeit zwischen Publikation der Urnenabstimmung am 7. Mai und Abstimmung am 13. Juni erachtet der Statthalter als ausreichend für einen Abstimmungskampf.
Zudem könne jede Bürgerin und jeder Bürger das Fragerecht im Rahmen des Informationsgesetzes jederzeit wahrnehmen.
Am Sonntag stimmen Fraubrunnens Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch über die Genehmigung der Jahresrechnung 2020 an der Urne ab. Diese beiden Geschäfte hätten ursprünglich an einer Gemeindeversammlung behandelt werden sollen. Doch beschloss der Gemeinderat wegen der Coronapandemie, stattdessen eine Abstimmung durchzuführen.