

Ehemalige Obwaldner Oberstaatsanwältin verurteilt

Das Wichtigste in Kürze
- Der Obwaldner Justizdirektor Christoph Amstad (CVP) bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Artikel der CH-Media-Zeitungen.
Die ehemalige Oberstaatsanwältin des Kantons Obwalden, Esther Omlin, ist wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden. Sie wurde zu einer Busse von 3000 Franken und einer bedingte Geldstrafe von 24'000 Franken (150 Tagessätze à 160 Franken) verurteilt. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von rund 2000 Franken übernehmen.
Gegen die Oberstaatsanwältin Esther Omlin waren im Sommer 2018 nach Unstimmigkeiten im Team eine Strafanzeige und eine Aufsichtsbeschwerde eingegangen. Die Aufsichtsbeschwerde, die vom Obergericht behandelt wurde, ist zwar abgeschlossen. Zum Inhalt wurden bislang aber noch keine Angaben gemacht
Nun ist laut dem CH-Media-Artikel auch das Strafverfahren abgeschlossen: Esther Omlin wurde der Urkundenfälschung im Amt in mehreren Fällen verurteilt. Dabei handelt es sich um die Fälschung von Zweitunterschriften auf sieben Zahlungsbelegen zuhanden der kantonalen Finanzverwaltung im Wert von 5800 Franken. Drei andere Tatbestände wurden eingestellt. Die Untersuchung führte der ehemalige leitende Zürcher Staatsanwalt Ulrich Weber.
Omlin war im Juni 2019 zurückgetreten. Unterschiedliche Auffassungen zu Arbeitsprozessen innerhalb der Staatsanwaltschaft trugen zu ihrem Entscheid bei. Sie war 15 Jahre bei der Staatsanwaltschaft Obwalden, davon acht Jahre als Oberstaatsanwältin.