Das Taxigesetz, über das die Zürcherinnen und Zürcher im Februar 2020 abstimmten, kann in Kraft treten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Taxiverbandes abgewiesen. Der Regierungsrat will die Umsetzung des Gesetzes nun sofort an die Hand nehmen.
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Taxis in Zürich. (Archiv) - Keystone
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Bevor das neue Taxigesetz in Kraft treten kann, muss der Regierungsrat noch eine Vollzugsverordnung erlassen. Die Arbeiten dafür würden nun umgehend angegangen, teilte die Regierung am Freitag mit.

Der Schweizerische Verband der Taxifahrer und Personenbeförderung hatte Einsprache gegen die Abstimmung eingereicht und gefordert, dass das Abstimmungsresultat aufgehoben werde.

Dies vor allem, weil Kantonsrat und Regierungsrat die Situation des Taxiwesens im Vorfeld der Abstimmung falsch dargestellt hätten. Eine korrekte Meinungsbildung sei so nicht möglich gewesen. Das Bundesgericht liess den Verband aber abblitzen.

Das neue Taxigesetz, das am 9. Februar 2020 vom Volk angenommen wurde, wird das Taxi- und Limousinenwesen erstmals kantonal organisieren und zahllose kommunale Regelungen ersetzen. Es beinhaltet unter anderem qualitative Regelungen für Taxis. Neu gibt es auch Vorgaben für Fahrdienste wie Uber.

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