

Aufhebung der Maskenpflicht ändert in Obwalden wenig

Obwalden hatte die Maskenpflicht per 29. November 2021 für die Sekundarstufe I (7. bis 9. Klasse) eingeführt und am 7. Dezember auf die 5. und 6. Primarklassen ausgedehnt. Die Maskenpflicht galt aber nur in den Schulhäusern, in denen sich weniger als 80 Prozent der dort anwesenden Personen regelmässig testen liessen.
In den meisten Schulen sei dieser Wert erreicht worden, teilte der Kanton Obwalden am Freitag mit. Die Abschaffung der Maskenpflicht führe deswegen für die meisten Schülerinnen und Schüler zu keiner Änderung.
Lehrerinnen und Lehrer müssen in den Innenräumen weiterhin eine Maske aufgesetzt haben, die Mund und Nase bedeckt. Gleiches gilt für Jugendliche, welche eine nachobligatorische Schule besuchen. Hier ist nicht der Kanton, sondern der Bund für die Coronaschutzmassnahmen zuständig.
Der Obwaldner Regierungsrat begründete die Aufhebung der Maskenpflicht an der Volksschule mit den Lockerungen, die der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hatte. Die Schulen werden das repetitive Testen noch mindestens bis zu den Fasnachtsferien anbieten.
Auch andere Kantone der Zentralschweiz haben ihre Maskenpflicht an den Schulen gelockert. Im Kanton Schwyz müssen Erst- bis Neuntklässlerinnen und -klässler keine Hygienemaske mehr tragen, im Kanton Luzern Primarschülerinnen und -schüler. Der Kanton Zug hebt die Maskenpflicht nach den Sportferien auf.