Angehörige müssen bis 26. April 2025 Gräber auf dem Friedhof Grosswangen räumen oder verlängern. Die Gemeinde Grosswangen informiert Betroffene persönlich.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Grosswangen.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Grosswangen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Grosswangen mitteilt, sind auf dem Friedhof Grosswangen sämtliche Gräber (Reihengräber, Kindergräber, Hallengräber, Familiengräber, Urnenhaingräber, Gemeinschaftsgräber) bei welchen die Grabesruhe im Verlauf vom Jahr 2024 abgelaufen ist, bis am 26. April 2025 zu räumen.

Die Angehörigen der Verstorbenen werden persönlich angeschrieben und gebeten, bezüglich der Räumung, allfälligen Verlängerung der Grabkonzession wie auch bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Grabesruhe mit der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Grosswangen, Claudia Boog-Wicki, Kontakt aufzunehmen.

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