Wie die Gemeinde Neuenkirch informiert, soll ab Januar 2024 eine Bürgerrechtskommission, die über Einbürgerungsgesuche entscheidet, eingeführt werden.
Das Gemeindehaus Neuenkirch.
Das Gemeindehaus Neuenkirch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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In der Gemeinde Neuenkirch wurden die Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen jeweils an der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Dieses Vorgehen ist nicht mehr zeitgemäss. In vielen Luzerner Gemeinden wurde eine Bürgerrechtskommission eingeführt, die abschliessend über die Einbürgerungsgesuche entscheidet.

Die Ortsparteien wurden beim Treffen mit dem Gemeinderat im Frühling 2022 über die Einführung einer Bürgerrechtskommission orientiert.

Ein Entwurf liegt bereits vor

In der Zwischenzeit liegt ein Entwurf der Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren vor.

Die Einführung einer Einbürgerungskommission erfordert eine Änderung der Gemeindeordnung und einen neuen Passus in der Organisationsverordnung.

Die Einbürgerungskommission soll aus sechs Mitgliedern bestehen – dabei gehören der Gemeindepräsident und eine Vertretung der Gemeindeverwaltung der Kommission an.

Änderung soll zum Januar 2024 in Kraft treten

Die vier frei wählbaren Mitglieder werden an der Gemeindeversammlung gewählt.

Die Änderung soll auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten, das heisst für die Einbürgerungen im Jahr 2024 ist somit eine Einbürgerungskommission zuständig.

Die Bevölkerung erhält die Möglichkeit, zu den Vorlagen Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website der Gemeinde Neuenkirch aufgeschaltet.

Die Vernehmlassungen werden bis 31. Dezember 2022 an den Gemeinderat erwartet.

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