Die Gemeindeinitiative «Erschliessung Allmend: Wohnzonen, Schulwege befreien vom Gewerbeverkehr» ist gültig. Die Abstimmung darüber erfolgt an der Urne.
Eingang zur Altstadt Sempach.
Eingang zur Altstadt Sempach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Wie die Stadt Sempach schreibt, stellte der Stadtrat Sempach am 14. August 2024 fest, dass das Volksbegehren zustande gekommen ist. Die Gültigkeit wurde dabei vorbehalten.

Inzwischen haben die notwendigen Abklärungen stattgefunden.

Mit Entscheid vom 10. April 2025 hat der Stadtrat die Gemeindeinitiative «Erschliessung Allmend: Wohnzonen, Schulwege befreien vom Gewerbeverkehr» als gültig erklärt.

Abstimmung: Gesuch um Fristverlängerung eingereicht

Gemäss Paragraph 39 Absastz 2 Gemeindegesetz hat der Stadtrat innert Jahresfrist nach Einreichung der Initiative eine Abstimmung anzuordnen.

Die verschiedenen Abklärungen zur Gültigkeit und dem weiteren Vorgehen waren zeitaufwendig.

Aus diesem Grund haben der Stadtrat Sempach und das Initiativkomitee ein Gesuch um Fristverlängerung beim Kanton Luzern bis Ende Jahr 2025 eingereicht.

Die Abstimmung über die Gemeindeinitiative erfolgt an der Urne. Die Anordnung zur Urnenabstimmung erfolgt bis spätestens 41 Tage vor dem Abstimmungstag.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AbstimmungSempach