Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden im Bereich Bevölkerungsschutz untersteht bis 25. September 2019 dem fakultativen Referendum.
Mietzinswucher
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mietzinswucher betrieben zu haben. (Symbolbild) - Unsplash
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Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Gaiserwald, Wittenbach, Muolen, Untereggen, Berg SG, Tübach, Rorschacherberg, Thal, St. Gallen, Häggenschwil, Eggersriet, Mörschwil, Steinach, Goldach, Rorschach und Rheineck im Bereich Bevölkerungsschutz untersteht dem fakultativen Referendum. Die Vereinbarung kann im Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, eingesehen werden.

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Die Referendumsfrist endet am 25. September 2019.

Für das Zustandekommen des Referendums sind 218 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Die Unterschriftenbogen mit dem Referendum und den beglaubigten Unterschriften sind spätestens am 25. September 2019 der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einzureichen.

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