Wie die Gemeinde Rorschacherberg berichtet, sind die Unterschriften spätestens am 22. Dezember 2021 der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einzureichen.
Das Gemeindehaus Rorschacherberg.
Das Gemeindehaus Rorschacherberg. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Stadt Rorschach und die Gemeinde Rorschacherberg führen das Feuerschutz- und Feuerwehrwesen zusammen. Sie passten das gemeinsame Feuerschutzreglement an.

Dieses untersteht dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann im Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, eingesehen werden.

Die Referendumsfrist beginnt am 12. November 2021 und dauert bis 22. Dezember 2021. Für das Zustandekommen des Referendums sind 225 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig.

Die Unterschriftenbogen mit dem Referendum und den beglaubigten Unterschriften sind spätestens am 22. Dezember 2021 der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einzureichen.

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