

Rorschacherberg fördert Ladestationen für Elektroautos

Der Gemeinderat setzte sich kürzlich mit der Frage auseinander, wo Installationen von Lademöglichkeiten für Elektroautos überall gefördert werden sollen.
Gemäss Energie-Förderrichtlinien war bislang vorausgesetzt, dass die Installationen Einstellplätze von Tiefgaragen eines Mehrfamilienhauses in Rorschacherberg betrafen.
Daneben mussten weitere Kriterien (zum Beispiel Anzahl Einstellplätze, Stromleistung der Steckdose et cetera) erfüllt sein.
Lademöglichkeiten für Garagenboxen werden gefördert
Die Förderkriterien wurden nun überarbeitet.
Vorbehältlich Budgetgenehmigung werden per 1. Januar 2023 auch Lademöglichkeiten für Garagenboxen gefördert, solange alle weiteren Kriterien erfüllt sind.
Ziel der Förderung ist die Erleichterung des Zugangs zur Elektromobilität.
Die Installationen sollen auf Vorrat erfolgen und damit Mieter die Anschaffung von Elektrofahrzeugen ermöglichen.
Zweite öffentliche Elektro-Ladestation ist in Betrieb
Seit dem 20. Januar 2023 kann an der Bleichistrasse Strom getankt werden.
So erhalten Elektroauto-Halter die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge im Quartier zu laden.
Die Kantonspolizei bewilligte an der Bleichistrasse zwei Parkfelder für den Ladevorgang von E-Fahrzeugen.
Inzwischen sind die Parkfelder eingezeichnet, die Ladeeinrichtung aufgestellt und der Gemeinderat erliess die dafür nötigen Tarife.
Felder sind markiert
Das Abstellen eines Elektrofahrzeuges für den Ladevorgang kostet pro Stunde 50 Rappen.
Hinzu kommen die Kosten für den Strom, nämlich 25 Rappen pro Kilowattstunde.
Die Bezahlung des Parkplatzes und des Stroms läuft über die App von eCarUp oder über das Einlesen des QR-Codes, der zu weiteren Zahlungsmöglichkeiten leitet.
Die beiden Parkfelder sind gelb markiert, die «Parkplatz-Tafel» ist mit den Hinweisen «Parkieren gegen Gebühr» und dem Symbol für Elektrofahrzeuge «gestattet» beschriftet.
Parkierte Nicht-Elektrofahrzeuge werden immer gebüsst
Das heisst, dass die beiden Parkfelder nur für den Ladevorgang von E-Fahrzeugen genutzt werden dürfen.
Auf den reservierten Parkfeldern abgestellte Fahrzeuge, die nicht geladen werden oder bei denen der Ladevorgang abgeschlossen ist, können gebüsst werden.
Auf den reservierten Parkfeldern parkierte Nicht-Elektrofahrzeuge werden immer gebüsst.