Wie die Gemeinde Rorschach berichtet, werden in der Online-Stadtinfo nun auch Handänderungen, Zivilstandsnachrichten sowie Geburten und Todesfälle publiziert.
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Die Seepromenande in Rorschach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch verpflichtet die Gemeinden, den Erwerb von Eigentum an Grundstücken im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt zu veröffentlichen.

In Rorschach ist die elektronische Publikationsplattform des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden als amtliches Publikationsorgan definiert.

Dort erscheint monatlich eine entsprechende Auflistung.

Mit der Online-Stadtinfo besteht seit Anfang Jahr 2023 eine attraktive Möglichkeit, Informationen zeitnah und regelmässig zu veröffentlichen.

Neue Rubrik in der Stadtinfo

Da der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken viele interessiert, hat die Stadt eine zusätzliche Rubrik «Anzeigen» eingerichtet.

Dort publiziert sie ab sofort zusätzlich zur Publikationsplattform nicht nur die Handänderungen, sondern auch die Zivilstandsnachrichten, das heisst die Geburten und Todesfälle.

In der gedruckten Stadtinfo wird in Zukunft jeweils mit einem QR-Code auf diese Rubrik verwiesen.

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